Hallo, ich arbeite mit Lexware Lohn & Gehalt. Ich habe einen MA, der zum 30.09.22 ausgeschieden ist, und noch Urlaub ausbezahlt bekommen muss. Jetzt hatte ich irgendwo gelesen, dass die Urlaubsabgeltung erst nach dem Austritt, im Folgemonat, abgerechnet wird. Nach dem Monatswechsel steht der MA aber ja nun nicht mehr zu Abrechnung bereit und die LSt-Merkmale sind ja durch ELSTAM auch zurückgesetzt. Muss ich jetzt doch wieder über den Korrekturmodus in den September gehen und dort abrechen, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit.
Wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet.
VG
Hallo,
es ist beides möglich (Abrechnung in 10/22 oder Korrektur 09/22)
Man könnte den MA auch ohne einen Wiedereintritt zu erfassen nochmals bei ELStAM anmelden. Dafür sollte aber bekannt sein, ob der MA inzwischen eine neue Beschäftigung hat.
Bitte um Rückmeldung, ob diese Info vorliegt.
Viele Grüße,
Sancho
Nein, er hat noch keine neue Beschäftigung. Er ist seit 12 Monaten krank und es ist immer noch nicht absehbar, ob er überhaupt wieder arbeiten kann.
Wie melde ich denn nur bei ELSTAM wieder an? Das hab ich noch nie gemacht.
VG
Hallo,
man muss über die Jahresübersicht den Oktober doppelt anklicken. Bei der folgenden Abfrage wählt man ‚Abrechnung bearbeiten‘. Es muss kein neues Eintrittsdatum erfasst werden. Bei den Stammdaten des MA unter Steuerdaten von Nebenarbeitgeber (der durch die ELStAM-Abmeldung gekommen ist) auf Hauptarbeitgeber umstellen. Das erzeugt dann eine Anmeldung zum 01.10.22.
Nach erfolgter Anmeldung kann man über denselben Weg (Jahresübersicht - Oktober - Abrechnung bearbeiten) die Urlaubsabgeltung erfassen. Wenn dann die Abgeltung abgerechnet ist, dann kann man die automatisch erzeugte ELStAM-Abmeldung versenden.
Viele Grüße,
Sancho
Ok, das hat alles geklappt.
Jetzt habe ich nur noch das Problem, dass obwohl alle Steuer- und SV-Daten richtig hinterlegt sind, bei der Abrechnung der Urlaubsabgeltung keine LSt und keine SV abgezogen werden. Wo könnte da der Fehler liegen. Die Lohnart 1940 ist auch richtig geschlüsselt.
VG
Hallo,
die Lohnsteuer wird nach der Lohnsteuerjahrestabelle berechnet. Da der MA dieses Jahr noch kein Einkommen hatte, wird keine Lohnsteuer berechnet. Bei der SV wie nachfolgend verlinkt berechnet:
Ich würde auch nochmal einen / den Steuerberater konsultieren.
Viele Grüße,
Sancho
Vielen Dank. Ich habe mit dem Steuerberater gesprochen. Die SV müsst es berechnen. Macht es aber nicht.
Ich habe es auch nochmal mit einer Rückrechnung in den September versucht, als der MA noch aktiv war. Auch dort wird keine SV berechnet.
Wenn ich die Lohnart 1940 bei einem anderen Mitarbeiter „teste“ wird LSt und SV ganz normal ausgewiesen. Keine Ahnung, wo das Problem jetzt noch liegen könnte.
VG
Ich nehme an, dass es daran liegt dass der MA in diesem Jahr noch kein Entgelt hatte. In der von mir verlinkten FAQ steht ja, dass eine anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze anhand der aufgelaufenen SV-Tage berechnet wird. Die SV-Tage sollten beim MA ja bei ‚0‘ sein. Alternativ empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Lexware Hotline - hier kann via Remote geprüft werden, ob alles korrekt erfasst ist.
Viele Grüße,
Sancho
Ok. Vielen Dank für die Hilfe. Ich denke, ich bekomme das jetzt hin.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
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