Wir wechseln am 01.04.23 von lexware financial office premium zu lexoffice SL. Zum Zeitpunkt des Wechsels werden sich noch ca. 80 offene Ausgangsrechnungen in Lexware befinden. Die diesbezüglichen Zahlungen gehen ab 01.04.23 aber in lexoffice ein. Die lexoffice- Hotline hat vorgeschlagen, die am 31.03.23 noch offenen Rechnungen per drag & drop in lexoffice reinzuziehen, dann lassen sich die Zahlungen den Rechnungen zuordnen.
Frage: Müssen diese bereits in Lexware gebuchten Rechnungen in lexoffice noch mal kontiert werden? Gibt das nicht Kuddelmuddel bei den Auswertungen? Oder lassen sich diese durch Definition des Datums (z.B. ab 01.04.23) abgrenzen?
Hallo behmo,
herzlich Willkommen in der Community.
Du meinst vermutlich XL? Denn SL kenne ich nicht. Interessanter Wechsel. Auch inkl. Lohn? So aus Interesse, was hat Euch zu dem Wechsel bewogen?
Final wird Dir dies besser ein Steuerbüro beantworten können. Aber wenn diese Rechnung „nur“ als offene Posten in der Buchhaltung stehen, ändert sich der Status ja nicht. Das passiert erst bei der Zahlung.
Werden die Buchungen bisher und dann auch zukünftig mit einem Steuerbüro ausgetauscht?
Hallo Steve,
danke für Deinen Beitrag. Nun zu Deinen Fragen:
- Sorry, natürlich lexoffice XL - ohne Lohn (macht unser StB)
- Wechselgrund: Unsere Buchhaltung erledigt z.Zt. noch ein Dienstleister, mit dem wir 2018 einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben. Der Dienstleister arbeitet mit Lexware financial office premium. Wir haben den Dienstleistungsvertrag mit Ablauf des 31.03.23 gekündigt und wollen ab 01.04.23 auch
in der Buchhaltung selbständig werden. - Austausch mit Steuerbüro findet statt.
- Bemerkung: Ich hatte wegen meiner Frage mehrfach Kontakt zur lexoffice Hotline. Mal wurde mir der Vorschlag gemacht, die offenen Rechnungen aus der Zeit vor dem 01.04.23 per drag & drop nach lexoffice zu portieren (um bei Zahlung auszuziffern) - mal wurde mir davon abgeraten wegen negativer Auswirkungen auf lexoffice-Auswertungen. StB meint, das sei für ihn kein Problem (wegen Datumsabgrenzung 01.04.23. Wir werden das dann wohl so machen wie StB das vorschlägt.
- Ein weitere interessanter Aspekt (gem. Auskunft lexoffice Hotline):
Für die mit drag & drop in lexoffice reingezogene Ausgangsrechnungen lassen sich keine Mahnunläufe starten. Das ginge nur bei Rechnungen, die auch mit lexoffice geschrieben wurden. Hat da jemand Erfahrungen?
Das ist korrekt. Im Fall der Fälle diese Belege dann eben per Mail oder Anschreiben mit Word mahnen. Ich denke von den 80 potentiellen Möglichkeiten wird es dann hoffentlich nicht so viel sein, dass es extrem aufwändig wird, dies abzubilden.
Hallo, ich kann Dir jetzt nur grundsätzlich antworten, da ich solche Migrationen im SAP Umfeld durchführe. Eine wichtige Info fehlt mir noch: Werden Vorträge der Perioden Jan bis März migriert?
Dann grundsätzlich zur Umgebung: bis zum 31.3. seid Ihr in der alten Umgebung, ab dem 1.4. dann in der „neuen Welt“.
D.h. den Abschuss 31.3. macht Ihr noch einschließlich UStVA im alten System.
Daher zur Aussage der Hotline: Ich stimme Lexware zu, die OPs in die neue Umgebung ziehen, aber keine neue erfolgswirksame Kontierung. Die hat ja schon vor dem 1.4. in der alten Umgebung stattgefunden.
Und zu den Mahnungen stimm ich Steve zu, wenn nötig, die per Mail händisch mahnen, den OP Ausgleich macht Ihr ja dann mit dem Buchen des Kontoauszugs.
Hi Matthias,
danke für den Beitrag.
Die Vorträge 01.23 bis 03.23 können nicht migriert werden, das lässt lex-office nicht zu… Es ist dann so, we Du und Steve das beantwortet habt.
Bezüglich der Mahnung zu Rechnungen bis 31.03.23: Die können wir auch nach dem 31.03.23 noch aus dem genutzen Vorsystem Fibuscan losschicken. Die müssen dort aber von Fall zu Fall anhand noch nicht erfolgter Zahlungseingänge (die befinden sich ja im neuen System) einzeln markiert werden (keine automatische Auswahl durch Fibuscan).