ich arbeite nach einigen Jahren wieder mit L+G, da die Firma wieder einen Dienstwagen hat und ich auschließlich die Versteurung für die private Nutzung durchführen muss. andere Einkommensarten und Abgabearten gibt es nicht.
Bei der Vorschau der elektr. Lohnsteuerbescheinigung ist mir aufgefallen, daß zusätzlich zum zu versteuerten Bruttoarbeitslohn (1% vom Bruttofahrzeugwert) und der Ziffer 28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflgeversicherung ebenfalls ein Trag eingetragen ist. Dieser Betrag muss irgendwie mit dem zu verstuernden Bruttoarbeitslohn zusammenhängen. Ich finde aber nirgendwo eine Eintragung. Ausserdem steht auf dem Lohnkonto kompakt unter AN-Beitrag KV ein Prozentsatz von 8,2.
In den Buchungslisten taucht neben den Steuerkonten auch keine Buchung für irgendeine Krankenversicherung auf …
Beides kann ich mir nicht erklären. Hat jemand eine Idee?
Das war das Erste, was geprüft habe! Bei den Mitarbeiterstammdaten unter „Kassen“ ist „Versicherungsfreie Beschäftigung“ ausgewählt und in den Unterfeldern steht „0-kein Betrag“. Andere Bereiche für krankenversicherungsbezogene Eintragungen habe ich nicht gefunden.
Kann es angehen, daß alte Daten irgendwie über Jahre mitgeschleppt werden können? Irgenwie ein Vermutung …
Ich bin auf 2 Fehlermeldungen gestossen: Bei KV und PV steht bei Basisbeitrag „0,00“ und ich erhalte den Hinweis
Der Basisbeitrag wurde nicht eingetragen. Ohne Basisbeitrag wird die Vorsorgepauschale nach dem Mindesbeitrag berechnet.
Welcher Basisbeitrag muss hier eingetragen werden? Meine private Krankenversicherung mit allen anderen Dingen wird hierüber überhaupt nicht abgerechnet!
Was muss hier eingetragen werden? Eigentlich müsste doch der Wert 0,00 korrekt sein …
In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung sind
•die von privat kranken- und pflegeversicherten tatsächlich aufgewendeten Beiträge zu berücksichtigen bzw.
•eine Mindestvorsorgepauschale von 12% des steuerpflichtigen Arbeitslohns auszuweisen.
Beachten Sie:
Die Mindestvorsorgepauschale ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht (z. B. versicherungsfreie Geschäftsführer, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte).
Also da kommt man wohl nicht rum, das das Programm hier die Mindestvorsorgepauschale einträgt…
das bedeutet, die Mindestvorsorgepauschale auch dann zu bescheinigen ist, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht (z. B. versicherungsfreie Geschäftsführer, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte).
das heißt es muss und wird was in Zeile 28 eingetragen, ob du willst oder nicht
das habe ich verstanden - auch wenn ich allerdings den Sinn nicht verstehe.
Christiane schrieb:
In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung sind
•die von privat kranken- und pflegeversicherten tatsächlich aufgewendeten Beiträge zu berücksichtigen bzw.
•eine Mindestvorsorgepauschale von 12% des steuerpflichtigen Arbeitslohns auszuweisen.
Beachten Sie:
Die Mindestvorsorgepauschale ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht (z. B. versicherungsfreie Geschäftsführer, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte).
Der Betrag taucht in keiner der Sozialversicherungs-Meldungen oder in einer Buchung auf - zumindestens bin ich nicht fündig geworden.
Dennoch meine Fragen:
Was passiert mit dem Betrag?
Muss der Betrag an jemanden (wen?) gezahlt werden? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist das geregelt?
Oder wird der Betrag errechnet und steht einfach nur so „unmotiviert“ auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Ich zahle monatlich einen erheblichen Betrag für KV und PV - allerdings nicht über das Unternehmen, sondern direkt privat.
Wer kann mir etwas Licht in diese Sache bringen? Wo kann ich Informationen darüber lesen?