Unbezahlte externe Rechnungen stornieren

Hallo,

ich erstelle meine Rechnungen mit einem externen Programm und importiere sie dann in Lexoffice. Ich habe jetzt den Fall, dass ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt hat. Ich kann die Rechnung nicht einfach löschen, denn die laufende Nummerierung wäre dann unterbrochen. So wie ich das gelesen habe, gibt es bei in Lexoffice erstellte Rechnungen die Funktion „Stornieren“, aber bei extern erstellte Rechnungen gibt es nur die Option „duplizieren“. Wie kann ich die externe Rechnung in Lexoffice stornieren? Hat jemand einen Tipp vielleicht?

Dank im Voraus

Rene

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

warum willst Du die Rechnung denn stornieren? Nur weil jemand nicht bezahlt? Die Leistung ist doch erbracht und die Rechnung damit berechtigt, korrekt?

Hier mal ein Auszug zum Thema:

Im Forderungsbestand des Unternehmers Hans Groß per 31.12.01 i. H. v. netto 250.000 EUR befindet sich eine offene Forderung gegen den Kunden Karl Heinz Pohl (Konto 14465) i. H. v. brutto 23.800 EUR. Mahnungen sind bisher fruchtlos verlaufen. Nachforschungen haben ergeben, dass sich Karl Heinz Pohl mit unbekanntem Ziel abgesetzt hat.

Folge:

Hier muss Hans Groß davon ausgehen, dass Karl Heinz Pohl den Forderungsbetrag nicht begleichen wird. Der Forderungsausfall steht endgültig fest. Es handelt sich um eine uneinbringliche Forderung. Uneinbringliche Forderungen müssen ausgebucht werden. Die Umsatzsteuer muss wegen des endgültigen Forderungsausfalls berichtigt werden. Die Buchung erfolgt je nachdem auf das Konto „Umsatzsteuer 19 %“ 1776/3806 (SKR 03/04) oder auf das Konto „Umsatzsteuer 7 %“ 1771/3801 (SKR 03/04) .

Allerdings handelt es sich bei den DATEV-Konten 2406/2401 (SKR 03) bzw. 6936/6931 (SKR 04) um Automatikkonten, bei denen die Umsatzsteuer automatisch berichtigt wird.
Quelle

Ich würde diese also als OP stehen lassen, ggf. den Mahnweg einschlagen und wenn final feststeht, dann entsprechend ausbuchen.

Für eine steuerrechtlich verbindliche Auskunft, bitte ein Steuerbüro kontaktieren.

ich habe vergessen zu sagen, das wir nur per Vorkasse an Verbraucher verkaufen . Der Kunde bekommt die Ware nur nach Zahlungseingang. Es gibt eben Kunden, die kaufen und bezahlen nicht. Dann fragt man nach und bekommt als Antwort, dass sie den Kauf widerrufen. Es ist also kein Verlust entstanden, da ja die Ware noch bei uns ist. So und nun gibt es das Problem, die Rechnung ist schon erstellt, aber müsste storniert werden. Das geht aber bei Lexoffice wohl in dem Fall nicht, zumindest wenn man die Rechnungen extern erstellt hat und importiert hat (siehe oben). Daher meine Frage, gibt es für diesen Fall eine Lösung?

Wo genau ist die Problematik? Wenn Du die RG extern erstellst, dann erstelle zu dieser Rechnung in dem gleichen System doch eine Rechnungskorrektur in voller Höhe und importiere diese auch.
Oder gibt es dabei ein Problem?

1 „Gefällt mir“

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.