Umsatzsteuerschlüssel wechseln bei Eingangsrechnungen

Hallo,

ich arbeite mit Lexware Premium 22.53 und habe folgenden Sachverhalt:
Ein Lieferant liefert an mich Artikel (Schaltkreise), welche gemäß § 13b UStG dem Reverse Charge Verfahren unterliegen. D.h., die Rechnung weist keine Umsatzsteuer auf. Desweiteren führe ich diese Artikel in der Lagerverwaltung.

  • Nun beliefert mich dieser Lieferant auch mit Artikeln, für welche die § 13b UStG Eigenschaft nicht zutrifft. Also kann ich den Lieferanten nicht entsprechend einstellen.
  • Auch bekomme ich genau diese Artikel von anderen Herstellern auch ohne § 13b UStG, also mit Vorsteuer in Rechnung gestellt. Damit ist es mir verwehrt, den Artikel in eine Warengruppe zu packen, welche die Steuerschlüssel entsprechend eingestellt hat. Denn ich kann ja nicht ein uns denselben Artikel in zwei unterschiedlichen Gruppen führen.

Gebe ich die Rechnung ein (zunächst jedoch Wareneingang), ist es mir nicht möglich, vom voreingestellten Steuerschlüssel abzuweichen. Somit wird der geschilderte Fall m.E. nicht abgebildet in der Software. Oder habe ich eine andere Möglichkeit?

Ich verzichte mangels Kenntnissen, wie ich diese Sondersituation in der Warenwirtschaft handhaben soll, auf das Weiterführen als Rechnung und die Übertragung in die Buchhaltung und erzeuge die Rechnung erst in der Buchhaltung. Denn nur dort habe ich die Freiheit, den passenden Steuerschlüssel zu wählen.

Übersehe ich etwas?

Thomas

Hallo Thomas,

so als Idee: Lieferant ein zweites Mal anlegen und den einen für die 13b Sachen nehmen und den anderen für die „normalen“ Lieferungen?

Das wäre vlt. eine Variante. Besser als 2 Artikel.

Dieses Thema wurde automatisch 2 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.