Umsatzsteuererstattung aus dem Vorjahr buchen

Hallo, ich habe im Q3 im letzten Jahr eine GmbH gegründet. Dort hatten wir nur Ausgaben, weshalb es Umsatzsteuererstattungen für Q3/24 und Q4/24 gab. Die Zahlungen kamen am 12.1.2024 und 8.2.204 aufs Konto. Ich hatte noch nicht Lexoffice benutzt, sondern Elster-Online.

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich die verbuche? Beim Lexoffice-Support findet sich dieser Artikel: Wie erfasse ich den Beleg aus meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung? | lexoffice Help Center

Darin wird gesagt, daß man das als Einnahme auf das Konto 3820 (Umsatzsteuer-Vorauszahlung) buchen soll. Klingt ok, aber die Buchungsmaske bietet diese 3 Kategorien an:

3841 - Umsatzsteuer Vorjahr
3820 - Umsatzsteuervorauszahlungen
1420 - USt-Forderungen

Warum nimmt man dann nicht Umsatzsteuer-Forderungen? Oder hat das Konto 1420 einen anderen Zweck?

Der Artikel lässt auch offen, welches Datum man für die Buchung eintragen soll. Nimmt man das Datum des Geldeingangs? Aber dann landet die Buchung nicht in 2023, also das Jahr, in dem man die Vorsteuer gezahlt hat. Oder kommt die Forderung jeweils in das Jahr in dem man die Voranmeldung gemacht hat?

Tatsächlich habe ich einen Artikel zu Lexware gefunden („Umsatzsteuer-Vorauszahlung und
Erstattung buchen“), in dem unter dem Titel „Buchungen am Jahresende“ diese Buchungen gemacht werden

grafik

Also doch 1420 und 3820? Erstellt Lexoffice am Ende genau diese beiden Buchungssätze? Ich fände es ja super, wenn Lexoffice zu einem Beleg alle Buchungssätze anzeigen würde…

Klar, vermutlich kommt der Hinweis auf den Steuerberater, aber ich würde gerne so viel wie möglich selbst erledigen. Und es ist auch gar nicht einfach, einen zu bekommen.

Hallo und willkommen bei Lex-Net!

Eine Umsatzsteuererstattung aus dem Vorjahr buchst du nach 3841 Umsatzsteuer Vorjahr.

Das ist so korrekt. Der Zahlungseingang gehört steuerlich nach 2024. Nur Zahlungen der ersten 10 Tage nach Jahreswechsel dürfen dem Vorjahr zugerechnet werden. Als Belegdatum nimmst du deshalb das Datum des entsprechenden Bescheids des Finanzamt und fügst diesen idealerweise als Beleg hinzu.

Tut es. Buche eine Beleg, gleiche ihn ab und schau dir dann die Kontierungen des Belegs noch einmal an.

Vielen Dank für die Antwort. So werde ich das machen. Am Ende kann man das alles durchaus verstehen.

Ah, ok das ist unter „Buchaltung->Buchungsübersicht“. Ich hatte immer nur unter „Belege->Alle Belege“ auf den Beleg geklickt. Da sieht man die Kontierungen nicht. Wäre doch gut, wenn man die Kontierungen da auch sehen würde. Man könnte gleich nach der Belegerfassung sehen wie das gebucht wurde und müsste weniger hin- und her navigieren. Klar, LexOffice will den Anwende eigentlich von diesen Dingen befreien. Manch einer will es aber vielleicht genauer wissen.

Dafür gibt es dann die „größeren“ Programme.

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.