ich habe einen etwas speziellen Fall, wo mir das FA selbst noch keine richtige Antwort geben konnte, daher versuche ich mein Glück mal hier
Ich bin nebenbei selbstständig mit zwei Unternehmen (Unternehmen A und B) und dementsprechend auch zwei Steuernummern. Warum es zwei Unternehmen sind ist erstmal nebensächlich, es ist auf jeden Fall so zu 100% korrekt (bestätigt durch das FA und Gewerbeamt).
Jetzt hat das FA mir in einem Schreiben mitgeteilt dass ich die Umsatzsteuervoranmeldungen unter der Steuernummer von Unternehmen A gesammelt einreichen soll (Umsatzsteuer Gesamtfall).
In diesem Quartal sieht es wie folgt bei mir aus:
Unternehmen A bekommt 100€ Vorsteuer zurück
Unternehmen B muss 300€ Umsatzsteuer zahlen
Ich reiche also die UstVA ein und es werden insgesamt 200€ von dem Konto von Unternehmen A abgebucht.
Wie wird das denn jetzt richtig gebucht? Ist der Umsatz auf dem Konto dann eine Privatentnahme? Bzw. dann müsste aber die Privatentnahme nochmals 100€ höher sein. Ich bin da leider absolut überfragt.
Wenn du zwei Unternehmen hast, nehme ich mal an, du hast da auch getrennte Bankkonten.
Dann muss Unternehmen B an Unternehmen A die 300 Euro überweisen. Damit hast du bei A auf Konto Vorauszahlungen 100 Euro Guthaben (zusammen mit den 200 Euro tatsächliche Zahlung) und bei B auf Vorauszahlungen 300 Euro Zahlung.
Hast du nur ein Bankkonto für beide Unternehmen, bleiben die 200 Euro auf Vorauszahlungen. Bei der Gewinnermittlung musst du die dann (manuell) aufteilen.
Geht recht gut mit einer Execel - Liste, in der du getrennt Umsätze, Umsatzsteuer, Vorsteuer u d Zahlungen einträgst, und dann noch die Gesamtsumme, die kannst du später in Umsatzssteuererklärung übernehmen.
Ebenso hast du dann die Jahresnachzahlung / Guthaben, dass du dann wie oben aufteilen kannst.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden:
In Lexoffice buche ich dementsprechend beide Kontobewegungen neutral unter Geldtransit?
Jetzt ist mir gerade noch etwas neues aufgefallen: Ich mache meine Buchhaltung mit Lexoffice und erstelle mir darüber auch die EÜR, die ich am Ende in Elster eintrage. In der EÜR von Lexoffice macht das so, wie ich es verstehe, keinen Unterschied, da gehen ja nur die Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge von den Rechnungen mit rein, korrekt? Ob die wirklich so vom Konto abgegangen sind beeinflusst die Werte gar nicht.
In dem Fall müsste ich mMn sogar keine Excel Liste erstellen. Bzw. das später nachvollziehen zu können ist nie schlecht, aber benötigen tue ich das nicht mehr oder übersehe ich etwas?