Umsatzsteuer 4.Quartal 22 - Zahlung in 2023

Hallo zusammen,

ich habe heute über lexoffice die Umsatzsteuervoranmeldung für 4.Quartal 22 überwiesen.
Laut Steuerberater ist der Aufwand allerdings im Jahr 2022 angefallen. Wie bekomme ich den Beleg zurück in den Dezember? Die Zahlung ist ja im Januar erfolgt…

Danke und Gruß
Fabian

Hallo,

Interessante Frage, wenn der Steuerberater das sagt, warum erklärt er dir das nicht :slight_smile:

ich würde vermuten, dass es etwas mit der ist/soll Versteuerung an sich hat.
Ist-Versteuerung ist ja, wenn die Zahlung tatsächlich geflossen ist und soll mit der Rechnungstellung.

Wenn ich richtig vermute, dann war ja die Umsatzsteuervoranmeldung bis 31.12. Dann wäre der Aufwand noch im Jahr 2022.

Gruss

Hallo zusammen,

Nein. Ist/Soll-Vertsreuerung bezieht sich nur auf die Fälligkeit der Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen.

Steuerrechtlich gehört die gemeldete USt in das Jahr in dem sie entstanden ist. Wie Du das in lexoffice handhaben musst, sollte Dir aber tatsächlich das Steuerbüro erläutern können. Entweder das Steuerbüro übernimmt das für Dich beim Jahresabschluss oder Du trickst etwas und datierst den Beleg auf den 31.12.2022 z.B.

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Hi Steve,
die Idee hatte ich auch schon, aber Lexoffice rechnet mit dem Tag der Bezahlung, also selbst wenn der Beleg im Dezember gebucht ist…

Ich hätte es gerne korrekt im System gehabt, so muss ich dann händisch nachrechnen :frowning:

Die Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2022 ist erst am 10.01. 2023 fällig, falls keine Dauerfristverlängerung beantragt worden ist.
Damit kann die Zahlung erst zum 10.01.2023 erfolgen.

Alles Andere ist Steuerberatersache beim Erstellen des Jahresabschlusses; dafür bezahlst Du Ihn ja!

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