Wenn ich mit Word Ausgangsrechnungen als PDF generiere und diese in Lexoffice importieren, handle ich dann GoBD konform? Oder müssen Rechnungen zwingend in Lexoffice oder einer vergleichbaren DMS-Software selbst erstellt werden?
Hi und herzlich Willkommen in der Community.
wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Meine persönliche Sichtweise dazu: das Original ist nach meiner Kenntnis der elektronisch erstellte Beleg, also das, was Du in Word erzeugst. Dieser ist in der Software unveränderbar bzw. nachvollziehbar vorzuhalten, in der er erstellt wurde. Das kannst Du in Word nicht abbilden.
Daher ist es nach meinem Dafürhalten kein rechtskonformes arbeiten, wie Du es vorgeschlagen hast.
Ich frage mich, was es für Dich attraktiver macht in Word einen Beleg zu erzeugen, den als PDF zu speichern und dann in lexoffice hochzuladen, anstatt den Beleg in lexoffice zu erzeuge und dann bist Du fertig. Letzteres ist doch viel bequemer und praktischer, nicht?
Ich erzeuge die Rechnung nicht inLexoffice nicht, da es (zumindest bei meinem Tarif) nicht möglich ist, als Kleinunternehmer eine Rechnung für das EU-Ausland zu erstellen. Ist dies mit einem höheren Tarif möglich?
Ja. Ich nutze XL. Ob das mit L geht, müsstest du prüfen.
Besondere Rechnungstypen wie Abschlagsrechnung, englische Rechnungen sowie EU-Rechnungen gehen derzeit tatsächlich nur im Tarif XL. (siehe lexoffice-Tarifvergleich)
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