Umgang mit Umsatzsteuer bei teils geschäftlich, teils privat genutzten Gütern / zwischen den Jahren

Liebes Forum,

ich habe ein Arbeitszimmer in meiner eigenen Wohnung und frage mich bei der ersten Umsatzsteuererstellung nun:

  • wie trenne ich die Umsatzsteuer für Ausgaben wie Strom, Internetanschluss, Rundfunkbeiträge, etc. minutiös zwischen privat und geschäftlich? Wie ist das in Lexoffice möglich?

Fällt auf eine Tiefgaragenvermietung auch Umsatzsteuer an? DIese besitze ich privat und erhalte das Geld auf ein gemischtes Konto - für eine saubere Umsatzsteueranmeldung direkt aus Lexoffice müsste ich die Einnahmen dann mit in meine geschäftliche Tätigkeit nehmen und dann bei der EÜR wieder rausrechnen und der Vermietungsanlage zuordnen, richtig?

Ich hatte einige Anschaffungen mit Rechnungsdatum Ende Dezember 2023 - die Abbuchungen haben dann teilweise verzögert stattgefunden im Januar 2024. Kann ich die Ausgaben umsatzsteuerlich für 2023 werten? Wie verhält es sich andererseits bei einer Einnahme, zu der ich die Rechnung Mitte DEzember 2023 gestellt habe und die Überweisung erst im Januar 2024 erhalten habe? Wie trage ich das bei LexOffice ein?

Vielen Dank für alle freundlichen Antworten :slight_smile:

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

das erfolgt nach meiner Kenntnis über Pauschalen bzw. anteilig am Anteil Arbeitszimmer an Gesamtwohnung. Rundfunkbeiträge beinhalten keine Umsatzsteuer. Ob und inwieweit das überhaupt absetzbar ist, müsstest Du mit einem Steuerbüro besprechen.

Auch eine Frage für ein Steuerbüro. Wir können und dürfen hier keine steuerrechtliche Beratung leisten.

Bei Eingangsrechnung ist die Vorsteuer mit Zugangs der Rechnung und Erbringung der Leistung anwendbar.

Bei Einnahmen hängt von der Besteuerung ab, also ob Du Ist- oder Sollversteuerung hast.

Wenn Du die Rechnung in lexoffice stellst und dann später die Zahlung erfasst, passiert doch alles automatisch? Oder verstehe ich Deine Frage nicht?

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