Liebes Forum,
ich habe ein Arbeitszimmer in meiner eigenen Wohnung und frage mich bei der ersten Umsatzsteuererstellung nun:
- wie trenne ich die Umsatzsteuer für Ausgaben wie Strom, Internetanschluss, Rundfunkbeiträge, etc. minutiös zwischen privat und geschäftlich? Wie ist das in Lexoffice möglich?
Fällt auf eine Tiefgaragenvermietung auch Umsatzsteuer an? DIese besitze ich privat und erhalte das Geld auf ein gemischtes Konto - für eine saubere Umsatzsteueranmeldung direkt aus Lexoffice müsste ich die Einnahmen dann mit in meine geschäftliche Tätigkeit nehmen und dann bei der EÜR wieder rausrechnen und der Vermietungsanlage zuordnen, richtig?
Ich hatte einige Anschaffungen mit Rechnungsdatum Ende Dezember 2023 - die Abbuchungen haben dann teilweise verzögert stattgefunden im Januar 2024. Kann ich die Ausgaben umsatzsteuerlich für 2023 werten? Wie verhält es sich andererseits bei einer Einnahme, zu der ich die Rechnung Mitte DEzember 2023 gestellt habe und die Überweisung erst im Januar 2024 erhalten habe? Wie trage ich das bei LexOffice ein?
Vielen Dank für alle freundlichen Antworten ![]()