ich habe neu das Programm lexware plus. Thema Artikelverwaltung etc habe ich verstanden. Jetzt will ich einfach ein paar Überweisungen schreiben. Genauer gesagt, kam jetzt von Lohnbuchhaltung die Liste mit den Zahlen für die Mitarbeiter und Krankenkassen etc. Ich finde nirgends einen Punkt im eine einfache Überweisung einzugeben mit Zugriff auf die Lieferanten (Finanzamt) um auch mal eine zukünftige Überweisung einzutragen. Wie zum Beispiel Vorrauszahlungen an das Finanzamt. Wenn ich es als Rechnung eingebe will er immer eine Warengruppe und ich kann die Warengruppe nicht auf 1741 oder 1742 setzen.
Hallo, ich empfehle, die Zahlungen im Lohnprogramm zu erstellen und als Sammler zu senden. Dieser Sammler wird gegen die Bank verbucht. Würdest Du die Mitarbeiter und das FA als Lieferanten in LFO anlegen, erscheinen eventuelle Verbindlichkeiten als solche aus Lieferungen und Leistungen, was sachlich falsch wäre (falls Du bilanzierst). Bist Du EÜR, müssten Verbindlichkeiten gesondert behandelt werden.
Du kannst Finanzamt und Krankenkassen als Kreditoren anlegen, um dort die Bankverbindungen zu hinterlegen und Fälligkeiten zu setzen. Es handelt sich hier nur um sog. „unechte“ Kreditoren, die sich von echten dadurch unterscheiden, dass es sich nicht um VB aus Lieferung und Leistung handelt - wie docb schon schrieb.
Du solltest hierfür eine separate Spanne reservieren, z.B. 99000 bis 99999. Am Jahresende sind die abzugrenzen. Dazu ist zunächst mal das Sammelkonto 1600 zu kopieren auf 1601 davon nicht aus LL. In den Zuordnungen ist die Bilanzzuordnung zur Aktivseite auf „keine“ zu ändern, damit das Konto auf der Passivseite mit Minuszeichen erscheint.
Bevor Du den JAB machst, erstellst Du erst mal einen Probeausdruck mit Personenkontenaufstellung. Erscheint darin ein unechter Kreditor, ist sein Saldo mit dem Datum 31.12. und dem Buchungstext „Umbuchung 99xxx“ 1601 an das korrekte VB-Konto umzubuchen. Im Gegenzug ist per 01.01 eine Umkehrbuchung VB-Konto an 1601 mit dem Buchungstext „Rückbuchung 99xxx“ vorzunehmen. Konto 1601 muss in beiden Jahren einen spiegelbildlichen Saldo aufweisen. Weitere tyische unechte Kreditoren sind z.B.:
Zollamt (Kfz.-Steuer)
IHK/Handwerkskammer
Berufsgenossenschaft
ARD/ZDF/D-Radio (ehem. GEZ)
sonstige Behörden
Du brauchst sie aber, wenn Du keine Fälligkeiten manuell überwachen und keine Zahlungen manuell tätigen möchtest. Insbesondere für die Liquiditätsplanung.