Überweisung Kug

Hallo,
hat jemand Erfahrung, wie lange die Erstattung des Kug von der Bundeagentur für Arbeit dauert? :open_mouth:

Hallo Anigma,

die Bearbeitung selbst und die Überweisung ist gar nicht das Problem. Dieses ist ein ganz anderes. Reichst Du den Antrag auch nur einen Tag vor dem 01. des Folgemonats ein, stecken sie ihn höhnisch in den Reißwolf und schicken Dir eine Information darüber, dass der Antrag verfrüht und unzulässig gewesen und deshalb neu zu erstellen wäre.

Und das obwohl in Deutschland jeder Mensch weiß (nur das AA nicht), dass ein abgeschlossener Monat nicht wieder aufgemacht wird, wenn sich zwischen Verarbeitung und Monatsende Änderungen ergeben, sondern dass dies zu einer Berichtigung im Folgemonat führt, da manuelle Lohnabrechnung seit ELENA Geschichte ist. Damit wird unnötige Zeit vergeudet und das AA lässt die AG, die tlw. das Geld überhaupt nicht haben, das KUG erst mal vorstrecken und mindestens 1/2 Monat auf die Rückerstattung warten und nimmt billigend in Kauf, dass die AG in Leistungsverzug geraten und die AN in die Armut rutschen. Da prahlte Herr Heil mit der angeblich so unkomplizierten Erleichterung der Erlangung von Kurzarbeitergeld - ohne das Wissen, dass seine Amtspersonen noch vorsintflutliche Dienstvorschriften haben und ohne Rücksicht auf die aktuelle Situation stur weiterpraktizieren.

Wenn mit dem KAG die Unternehmen wirklich entlastet werden sollen, dann sollten sie auch die Möglichkeit haben, die Anträge dem AA genauso pünktlich zuleiten zu können wie den KK die Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen.

Das muss nicht nur mal hier in einem Forum einem relativ geringen Personenkreis gesagt werden, sondern gehört lauthals in die Presse!
Gruß
Rainer

Hallo Rainer,

einmal abgesehen davon, dass der Grossteil der Antwort nicht wirklich etwas mit der Fragestellung zu tun hat, bitte ich darum übermässige Grossschreibung oder überdimensionale Hervorhebung etc. zu unterlassen.

Um auf Deine Aussage noch kurz einzugehen: der Monat ist rum, wenn der Monat rum ist, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum das ein Problem ist, den Leistungsantrag im Folgemonat zu stellen. Ob es hier eine Reisswolf-Vorgabe bei der Agentur für Arbeit gibt, weiss ich nicht. Dass man den Antrag theoretisch auch so bearbeiten ist könnte ist sicher auch unstrittig. Dass dies ein derartiges Problem sein soll, wie Du es hier darstellst, ist für mich unverständlich.

Hallo Steve,

das Problem liegt darin, dass den Unternehmen dadurch die Möglichkeit genommen wird, bei Fälligkeit der Gehälter auch über das Geld vom Arbeitsamt verfügen zu können. Das gilt besonders in der Corona-Krise, wo manche Betriebe gar nicht das Geld dafür haben, das KUG vorzustrecken und auf die Erstattung zu warten. Diese Betriebe wären dann definitiv insolvent, was der Gesetzgeber ja gerade hat verhindern wollen.

Die Fettschrift kannst Du gerne wegmachen, wenn das nicht sein soll.

Gruß
Rainer

Also wenn ich den Antrag am 1. des Folgemonats einreiche und das idealerweise direkt über das Portal der BA, dann wird das nach meiner Erfahrung sehr zügig bearbeitet und auch ausgezahlt. Postweg oder Mail dauern natürlich länger, da hier noch manuell seitens der BA eingegriffen werden muss.

Hallo Anigma,

wir haben bisher das Kug immer zügig erhalten. Ich habe bereits März, April, Mai Kug abgerechnet, und die Erstattung war binnen max. 14 Tagen auf dem Konto. Und das, obwohl ich „old-school“ per Brief den Antrag versandt habe.

Ich habe den Antrag immer sofort nach Lohnabrechnung/Zahlung der Löhne versandt.

Hoffe, es klappt bei dir ebenso.

Mfg
Christine Zimmermann