U2 Erstattungsbetrag wird falsch berechnet

Beispiel: generelles Beschäftigungsverbot bis 15.10. und ab 16.10. Mutterschutzfrist mit AG-Zuschuss.
Beim Übergang aus „generellem Beschäftigungsverbot“ zu „Mutterschutzfrist mit AG-Zuschuss“ werden in dem Monat zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden angeboten. Für die „Mutterschutzfrist mit AG-Zuschuss“ wird der berechnete Zuschuss zum Mutterschaftsgeld richtigerweise in voller Höhe in den Erstattungsantrag übernommen. Der Mutterschutzlohn wird aus der Gehaltsabrechnung übernommen, welcher ja für die im Monat angefallene Zeit des „generellen Beschäftigungsverbotes“ berechnet ist (im Beispiel das halbe Gehalt). Für den Erstattungsantrag wird dieses halbe Gehalt weiteres Mal umgerechnet. Zur Auswahl stehen: lt. Kalendertage, lt. Arbeitstage und 1/30. Die Auswahl „in voller Höhe“ wird nicht angeboten. Als Ergebnis steht im Erstattungsantrag nur die Hälfte des fortgezahlten Mutterschutzlohnes mit den entsprechenden anteiligen SV-AG-Anteilen statt der U2-versicherten 100 %.
Gibt es eine Möglichkeit diese Falschberechnung zu korrigieren bzw. zu umgehen?

Hallo zusammen,

ich schaue es mir mal an und melde mich später.

Viele Grüße,
Sancho

1 „Gefällt mir“

Hallo @Peterneuninger,

ich habe das ganze mal nachgestellt. Bei der Lohnart ‚0028‘ (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld’) wird immer in voller Höhe ausgewiesen. Beim Gehalt was die AN während des Beschäftigungsverbotes bekommt gibt es diese Auswahl nicht. Hier muss immer die Umrechnung auf die Fehlzeit (Dreißigstel, Kalendertage, oder Arbeitstage) ausgewählt werden. Letztendlich sollte der Erstattungsbetrag trotzdem in Höhe des fortgezahlten Entgeltes zzgl. der AG-SV-Anteile während des Beschäftigungsverbotes ausgewiesen werden.

Viele Grüße,
Sancho

Das wird es aber nicht. Denn es erfolgt die 1. Umrechnung in der Gehaltsabrechnung (voller Monat 3.000 auf halber Monat = 1.500.
Diese 1.500 werden automatisch übernommen und nach Kalendertagen (hier 15 Tage) umgerechnet = 750. Diese 750 entsprechen nicht dem Mutterschutzlohn der Gehaltsabrechnung. Da stimmt etwas nicht. Es müsste der volle Gehaltsanteil im Erstattungsantrag aufgeführt sein.
Bitte noch mal nachschauen, wie ich das geregelt kriege. Danke
VG Peter

Zur Ergänzung: In der Gehaltsabrechnung steht der Mutterschutzlohn für die erste Hälfte des Monats (750,–) sowie er AG-Zuschuss für die zweite Hälfte.

Tippfehler: nicht 750 sondern 1.500 muss es heissen.

Hallo @Peterneuninger,

wurde das Gehalt manuell oder automatisch vom Programm gekürzt?

Viele Grüße,
Sancho

manuell errechnet und eingetragen
Peter

Hallo Peter,

leg Dir mal bitte testweise eine Gehaltslohnart an. Du kannst hierfür über ‚Verwaltung Lohnarten‘ die Lohnart ‚0002‘ das Gehalt kopieren. Wichtig ist, dass in der Lohnart eine Kürzung (Dreißigstel, Kalendertage oder Arbeitstage) hinterlegt ist.

Danach erfasst Du in der neu angelegten Lohnart das volle Gehalt, so dass das Programm selbst kürzen kann. Im Bereich Erstattung wählst Du dann die Umrechnung auf die Fehlzeit die als Kürzung in der neuen Lohnart hinterlegt hast.

Stimmt dann alles?

Viele Grüße,
Sancho

1 „Gefällt mir“

Perfektes Ergebnis! Herzlichen Dank, Sancho.
So habe ich wieder was gelernt und kann die Gehälter zahlen.
Peter

2 „Gefällt mir“

Dieses Thema wurde automatisch 2 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.