Wir sind seit neuestem eine GmbH mit 3 Geschäftsführern
Bei allen 3 Geschäftsführer haben wir Besonderen Status „Geschäftsführer einer GmbH“ hinterlegt.
2 Geschäftsführer sind Minderheitsgeschäftsführer und die Sozialversicherung wird normal weitergeführt, soll heißen
Personengruppe 101 SV-pflichtig ohne besondere Merkmale.
Bei „Kassen“ Versicherungspflichtige Beschäftigung mit 1-1-1-1.
Bei der U1 ist allerdings kein Kreuzchen zu machen, da GmbH-Geschäftsführer von der U1 befreit sind.
Lexware meldet aber daraufhin als Hinweis „Die Angaben zur Umlage sind unstimmig. U1 ist nicht bejaht…“
Wo liegt der Fehler?
Thema durch Administration bearbeitet und Markierung als Code entfernt
ich bin kein Lohnbuchhaltungsexperte, aber nach meiner Kenntnis ist bei grundsätzlicher U1-Pflicht des Unternehmen bei allen MA mit 101-Schlüsselung auch U1 zu erfassen. Dann muss, wenn U1 definitiv nicht zu zahlen ist, in der Schlüsselung von Personen gruppe oder Beitragsschlüssel noch etwas angepasst werden.
Evtl. kann @Sancho_Pancho hierzu noch Fachwissen beitragen. Option dann ggf. ein Steuerbüro oder die Lexware Hotline befragen.
wenn die Firma U1-pflichtig ist, dann zeigt das Programm einen Hinweis, wenn man den Haken bei der U1 beim MA entfernt. Das Programm prüft hierbei nicht, ob es sich um einen ‚normalen‘ sv-pflichtigen AN oder GF handelt.
wenn im Lexware scout ‚aktivieren‘ steht, dann wurde der Hinweis schon auf ‚inaktiv‘ gesetzt. Du kannst ja testweise mal auf aktivieren gehen, danach solltet Du auf inaktiv setzen können.