ich versuche herauszufinden, wie ich bei einem Zahlungseingang einen Teilbetrag nicht als reguläre Einnahme, sondern als durchlaufenden Posten buchen kann.
Die Details:
Ich übernachte im Auftrag des Kunden in einem Hotel. Der Kunde hat das Hotel für mich gebucht, auf der Rechnung steht daher der Name des Kunden. Ich bezahle mit meiner Kreditkarte. Die Originalrechnung erhält der Kunde zusammen mit meiner Rechnung. Diese enthält nun zwei Positionen: 1. Meine Dienstleistung 2. Die ausgelegten Hotelkosten
In Lexoffice kategorisiere ich meinen Zahlungsausgang als durchlaufenden Posten. Jetzt der Knackpunkt: Wenn ich den Zahlungseingang mit meiner Ausgangsrechnung verknüpfe, verbucht Lexoffice die Gesamtsumme als Einnahme. Ich habe keine Chance, Lexoffice beizubringen, dass ein Teilbetrag davon nur ein „durchlaufender Posten“ ist.
Hat jemand eine schlaue Idee, wie ich hier weiterkomme?
dass Hotels vom Kunden mit dessen Rate reserviert werden, ist gängige Praxis. Deine Zahlung musst du aber trotzdem mit Rechnungen auf deinen Namen belegen, um sie als Betriebsausgabe (hier Reisekosten) geltend machen zu können. „Durchlaufende Posten“ gibt es im steuerlichen Sinn nicht. Du hast Ausgaben und davon unabhängige Einnahmen.
Also unbedingt bei der Zahlung den Rechnungsempfänger im Hotel ändern lassen und die Ausgabe in deiner eigenen Buchhaltung korrekt mit USt verbuchen, die du dann als Vorsteuer abziehst. Dem Kunden berechnest du den Gesamtbruttobetrag zzgl. 19% MWSt.
Hallo Johannes,
was du schreibst ist leider nicht richtig. Es gibt verschiedene Arten, Auslagen an einen Kunden weiterzuberechnen, und der von mir geschilderte Fall (mit Rechnung auf Namen des Kunden) ist eine davon. Dies führt dann eben zu dem „durchlaufenden Posten“, den es so sowohl buchhalterisch als auch steuerrechtlich gibt. Ich kenne auch die von dir geschilderte Praxis, wo eine Rechnung auf meinen Namen vorliegt, hier ergibt sich dann das Problem nicht, da ganz normale Betriebsausgaben vorliegen.
Link zur Lektüre: Durchlaufende Posten – Besteuerung vermeiden | Finance | Haufe
Du agierst hier m. E. aber nicht als Vermittler, wie z. B. ein Notar mit einem Anderkonto. Im von dir zitierten Haufe-Artikel steht dazu:
Zu beachten ist, dass Betriebsausgaben des Unternehmens selbst auch dann keine durchlaufenden Posten darstellen, wenn die Aufwendungen dem Kunden oder Dritten gegenüber in Rechnung gestellt werden.
Nun, meine Frage ist ja eine rein technische, keine buchhalterische. Um also zum Kern meiner Frage zurückzukommen, gehen wir doch davon aus, dass ich ein Zahnarzt bin und Laborkosten vorverauslagt habe. Das Beispiel wird ja in dem Haufe-Artikel explizit genannt, und den Fall müsste Lexoffice irgendwie abbilden können.
kannst du die Einnahmebuchung nicht einfach splitten? Die Gesamteinnahme also aufteilen in Hotelkosten (skr03/1590 durchlaufender Posten) und Einnahme? Das müsste sich doch bereits in der Rechnung so darstellen lassen., womit die Eingangsbuchung dann abgeglichen ist. Die Kreditkartenzahlung buchst du ebenfalls als durchlaufend, wodurch 1590 in Summe auf Null ist.
Yes, genauso stelle ich es mir in der Theorie auch vor! Jedoch bietet Lexoffice diese „Splitten“-Funktion anscheinend nicht… oder ich bin zu blöd sie zu finden…
Beleg mit dem Bleistift im Bearbeitungsmodus öffnen. Im Bereich "Kategorisierung! auf „+ BETRAG AUFTEILEN“ klicken. Anschließend kannst du die Buchung beliebig aufteilen.
Das funktioniert aber doch nur bei einer Eingangsrechnung, nicht bei einer Ausgangsrechnung. Da gibt es im Bearbeitungsmodus überhaupt keine Kategorien zur Auswahl.
PS: Wir reden hier von Lexoffice, nicht irgendeinem anderen Lexware-Produkt.
Jetzt wird es interessant: Zunächst habe ich deine Antwort gar nicht verstanden (daher mein vorheriger Kommentar), denn wenn ich in Lexoffice eine Rechnung schreibe, gibt es im Bearbeitungsmodus überhaupt keine Kategorien zur Auswahl. Sonst hätte ich ja das ganze Problem nicht.
ABER: Wenn ich eine Rechnung über die Belegerfassung importiere, kann ich eine solche Aufteilung wie von dir vorgeschlagen vornehmen! Ich vermute mittlerweile, dass bei Lexoffice einfach vergessen wurde, im Rechnungserstellungs-Prozess diese Aufteilungsmöglichkeit anzubieten.
vergessen wurde es eher nicht, denn die Zuordnung erfolgt hier automatisch als Erlös oder z.B. Fernverkauf in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Debitor:innen. Es lässt sich daher nach meiner Einschätzung auf dem Weg leider nicht abbilden. Umbuchen danach geht so leider auch nicht, da die Buchung immer über Debitor:in oder Kreditor:in läuft, man also nicht Erlös gegen Durchlaufende Posten buchen kann.
Man könnte ggf. manuell eine Einnahmenminderung für die Kundschaft buchen und dort kann man auch Durchlaufende Posten wählen. Wie sich das steuerrechtlich verhält müsstest Du ggf. vorher abklären.
Deine Position in der Rechnung sollte dann aber auch ohne Umsatzsteuer sein, da Du sonst Umsatzsteuer auf die Position abführst, durch die Einnahmenminderung jedoch nicht ausgeglichen wird, da Durchlaufende Posten ohne USt erfasst werden.
Ich habe mich entschieden die ganze Nummer mit dem durchlaufenden Posten sein zu lassen und eine ganz gewöhnliche Betriebsausgabe zu buchen… dann stört es auch nicht, wenn auf der Gegenseite der Betrag als ganz normale Einnahme gebucht wird. Ich habe große Zweifel, dass das buchhalterisch korrekt ist, aber die Software lässt hier ja augenscheinlich keine andere Wahl. (Was ich merkwürdig finde, da es sich hier meiner Meinung nach nicht um einen sonderlichen Spezialfall handelt, sondern doch durchaus um einen Vorgang, der häufiger vorkommen muss?
Deine Position in der Rechnung sollte dann aber auch ohne Umsatzsteuer sein, da Du sonst Umsatzsteuer auf die Position abführst, durch die Einnahmenminderung jedoch nicht ausgeglichen wird, da Durchlaufende Posten ohne USt erfasst werden.