Stundensatz U1 Erstattung

Hallo liebe Foris,

bei Durchsicht der U1 Erstattungsanträge fiel mir auf, dass der Stundensatz bei zwei Arbeitnehmern um 15 Cent zu hoch angegeben ist. Also sagen wir der Gute verdient fiktiv 20 Euro die Stunde, so ist der Stundensatz auf dem U1EA mit 20,15 Euro angegeben. Im Programm ist aber der korrekte Stundensatz von 20,00 Euro hinterlegt! Damit wird auch abgerechnet. Auch ist das fortgezahlte Brutto korrekt, dh. die Erstattungsanträge sind jetzt nicht falsch (zum Glück), aber: wo nimmt das Programm diese 15 Cent extra her? Die beiden Arbeitnehmer haben sonst nichts gemeinsam, nicht die Krankenkasse oder sonst was. Hilfe?

Ich nutze Lohn+Gehalt plus 20.02.

Alles Gute,
Kris

Hallo Kris,

so einfach ist das nicht zu sagen… :confused:

Bekommt der Mitarbeiter Lohn(001) oder Gehalt(002)?

Welche Einstellung steht unter den Stammdaten unter SV Status / Bezüge werden gezahlt…?
Da sollte auch Stundenlohn stehen, wenn es ein Lohnempfänger ist und andersrum bei Gehaltsempfänger?

Die betreffenden Mitarbeiter bekommen beide Lohn (001) und unter SV Status ist bei ‚Bezüge werden gezahlt als Stundenlohn‘ eingetragen. Hab’s extra nochmal kontrolliert, das passt.

Edit: Huch, habe einen weiteren Mitarbeiter gefunden. Selbe Einstellungen, selbes Problem. Diese verflixten 15c! :open_mouth:

Stimmt denn die Berechnung U1 bzw. der Stundensatz jetzt?

Die Berechnung der U1 stimmt, ich vermute weil ich den Lohnersatzbetrag auf der Lohnabrechnung separat ausweise und dafür manuell eintrage, dh. das Programm braucht den Betrag nicht selbst zu errechnen. Auf Basis dieses Betrags wird dann die Erstattung korrekt berechnet. Aber es wird halt ein um 15 Cent zu hoher Stundenlohn auf dem Erstattungsantrag unter ‚Stundensatz ausgewiesen‘.

mmh, die 15 cent kann ich jetzt auch nicht so nachvollziehen, da müßte man bei dir auf den Rechner schauen.

Wenn er Antrag aber so bei der KK durchgeht, ist das in Ordnung!?

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Für die wird das nach einer Unterzahlung aussehen, da wird natürlich nicht gemeckert. :wink:

Ist wirklich seltsam. Ich glaube ich wende mich mal direkt an Lexware. Rechnerisch mag alles richtig sein, aber ich wüsste schon gerne was da los ist, es könnte ja mal ein Prüfer danach fragen.

Vielen Dank, dass du dir mein Problem angesehen hast!

Ich habe herausgefunden warum! Der Stundensatz auf den U1 Erstattungsanträgen ist der „erstattungsfähige Stundensatz“ und wird lt. Lexware auf Basis des Grundlohns ermittelt. Da die Herren alle VWL erhalten, ist der U1 Stundensatz höher. Aber: das hat wohl keine Auswirkung auf die Berechnung und ist nur eine Info für die Krankenkasse.

Soweit sogut. Nur für mich wirft das weitere Fragen auf. Zum Beispiel warum die KK diesen Stundensatz wissen muss wenn er nicht relevant ist. Und überhaupt, wenn die das schon den „erstattungsfähigen Stundensatz“ nennen, warum wird der dann nicht erstattet sondern der geringere Stundenlohn? Mal schauen wen ich dazu noch löchern kann, das würde mich nun doch interessieren.

Aber zumindest konnte ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Jetzt fühle ich mich besser. :slight_smile:

Gut recherchiert, das wußte ich auch noch nicht:-)!