Hallo liebe Kollegen, wenn ich in Lexware in der Lohnart 0956 einen Std.Lohn von 9,40 Euro errechnet bekomme, beträgt in Lexware mein dazugehöriges Gehalt 1615,00 Euro. Nach dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dürfte das Gehalt aber nur 1609,oo Euro betragen.
Für die alten „Handwerker“ unter uns, 9,40 Std./Lohn * 39,5 Std/Woche + 13 Wochen ./. 3 Monate = 1.608,97
Wenn ich also den richtigen Std.Lohn von 9,40 in Lexware (automatisch errechnet) stehen habe, zahle ich jeden Monat 6,03 Euro mehr Gehalt als nötig. Ich gönne ja jedem sein Plaisier, aber gefallen tut mir das nicht.
Auf der Hotline von Lexware habe ich auch schon angerufen. Aber die konnten mir die Berechnung ihres Std.Lohns im Programm nicht erklären.
Wer von Euch kann mir die Differenz erklären?
das einzige was mir dazu einfällt ist, dass versehentlich der Stundelohn mit 9,44 eingegeben wurde ?? Es sei denn, das Programm rechnet falsch - was ich leider für möglich halte… Gruß von einem „alten Handwerker“
Hi
Schau mal hier steht nett beschrieben wie der Grundlohn berechnet wird.
https://support.lexware.de/produkte/lohn-und-gehalt/fragen-und-antworten/000000000021647
Hallo,
die hinter dem Link stehende Erklärung ist für die Beantwortung der Frage nicht brauchbar, weil es hier nicht um Zuschläge geht oder steuer- und sozialversicheurngs- frei/pflichtig.
Die Frage ist:
wie wird der Monatslohn ausgehend vom Stundenlohn berechnet. Da kenne ich keine bessere Berechnungsmethode als die genannte „Handwerkermethode“ (der Name gefällt mir) und dann kommen die genannten 1.608,97 ~ 1.609,00 raus.
GaBN, Monti
Hallo zusammen,
genau das sehe ich anders.
Der berechnete Grundlohn dient der Orientierung, bis zu welchem Stundensatz der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Zuschläge steuer- und /oder sozialversicherungsfrei gewähren kann.
Für die Zuschlagslohnarten wird immer der in Lohnart 0001 Lohn hinterlegte Stundensatz zugrundegelegt.
Das ist der erste Teil der oben verlinkten FAQ. Ich beschreite ich ziemlich heikles Terrain, inhaltliche Lohnfragen sind nicht gerade mein Spezialthema. Aber der Grundlohn, also der automatisch berechnete in Lohnart 956 dient eben genau dem: der Orientierung für Zuschläge und deren Steuer- bzw. Sozialversicherungsfreiheit.
Mit dem Mindestlohn hat dies meiner Ansicht nach nichts zu tun. In der oben verlinkten FAQ steht z.B. auch, dass etwaige AG-Zuschüsse in die Berechnung des Grundlohnes in Lohnart 956 einfliessen.
Nein, die Frage war, wie sich der berechnete Grundlohn in Lohnart 956 ergibt, was die FAQ erläutert.