Hallo auch in diesem Unterforum. Ich verwende Lexoffice L
Ich möchte Zahlungen von Stripe, die aber über mein Kassensystem SIDES berechnet werden buchen.
Ich bekomme wöchentlich die eingenommenen Zahlungen aus dem Restaurant ausgezahlt, dazu gibt es keine Rechnung, ich kann lediglich aus der Übersicht einen Screenshot fertigen, dort werden die Einahmen ausgewiesen, dazu die Gebühren und dann der Auszahlungsbetrag. Von einer Steuer ist an keiner Stelle die Rede. Ich hatte das dann als ReverseCharge gebucht, fand ich so als Vorgehensweise bei Stripe. Nun bekomme ich aber am Monatsende eine Rechnung von SIDES, dort werden die monatlichen Gebühren ohne Bezug zu den Zahlungen aufgeführt, und dort ist dann eine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Zahlung wird dann als bereits erfolgt ausgewiesen. Also habe ich jetzt die wöchentlichen Zahlungen storniert und neu erfasst. Ich habe dann die Gesamteinnahmen genommen, die Banküberweisung und den Fehlbetrag als Geühr des Zahlungsdienstleisters mit MWST erfasst. Ist das so richtig? Rechnerisch sicher, aber de facto berechne ich eine Mwst die nicht ausgewiesen ist, und was ich mit dem Monatsbeleg machen soll, auf dem ja die Mwst ausgewiesen ist, das weiss ich auch nicht.
Buche ich jetzt aber nur den überwiesenen Betrag gegen den Geldtransit, dann fehlen ja noch die Gebühren, die könnte ich monatlich über die Monatsrechnung erfassen, gegen Geldtransit ,nur habe ich ja keinen Geldfluss, und keine Banküberweisung bei der ich einen Fehlbetrag dann als Gebühr ausweisen könnte. Da muss es aber doch einen Weg irgendwie geben. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Zweites Problem, als weiteren Dienstleister habe ich Lieferando. Hier wird mit jeder Auszahlung eine korrekte Rechnung geliefert. Den Gesamtbetrag der Onlinezahlungen nehme ich dann als Gesamtbetrag, allerdings werden dann noch Trinkgelder ausgezahlt. Also habe ich dort hilfsweise einen Einnahmebeleg mit der Trinkgeldberechnung erstellt, gegen Durchlaufende Posten. die Banküberweisung ordne ich jetzt im ersten Schritt dem Einnahmebeleg zu, mache hier einen Teilabgleich. das verringert die Bankzahlung um die Summe des Trinkgeld und dann buche ich erst die Rechnung dagegen, den Fehlbetrag dann als Gebühr mit Steuer, macht das so Sinn?
Gruss Frank