Robo
1
Hallo,
ich habe im Mai 2025 eine Rechnung storniert und diesen Stornobelegt nicht als E-Rechnung verarbeitet.
Das Storno ist festgeschrieben und kann somit nicht mehr geändert werden.
Lauf neuer E-Rechnungspflicht muss ich den Stornobeleg aller als E-Rechnung verarbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Rainer
2
Hallo Robo,
Stornorechnung ist doch ein interner Beleg, der nicht rausgeschickt wird, sondern nur den Vorgang belegt.
Etwas anderes wäre gewesen, wenn es sich um eine Rechnungskorrektur gehandelt hätte. Die hätte dann auch als E-Rechnung raus gemusst.
Gruß
Rainer