ich habe eine kurze Frage zum richtigen Vorgehen bei Lexoffice.
Es geht darum, dass ich kostenlos Grafiken zum Download anbiete. Leute die mich unterstützen wollen, können mir eine Spende über Paypal senden. Der Spender erhält dafür keine Gegenleistung und oder Produkt. Rechnungen werden ebenfalls nicht gestellt. Da ich ein Gewerbe habe gibt es auch keine Spendenquittung wie bei einem offiziellen Verein.
Die Frage ist jetzt wie gehe ich bei einer Spenden-Rückforderung vor? Das kommt ab und zu mal vor, oftmals weil sich irgendjemand einen Spaß erlauben will und das besonders witzig findet… leider.
Die Spenden die auf Paypal eingehen buche ich in Lexoffice über den Bank-Bereich direkt über das angebundene Paypalkonto als Einnahme + 19% Mehrwertsteuer (auch wenn es keine Rechnung bei einer Spende gibt muss ich ja trotzdem leider immer Umsatzsteuer abrechnen)
Wenn ich jetzt eine Mail bekommen mit der Bitte um Rückerstattung, dann drücke in Paypal auf den Zurücksenden Button und der Betrag wird als neue Transaktion zurückgesendet.
Wie muss ich das dann in Lexoffice handeln? Mache ich über Bank > Paypalkonto > Umsätze die „Rückerstattungs-Transaktion“ als sonstige Ausgabe?
Ich hatte im Internet etwas von negativer Einnahme gelesen, konnte sowas aber nicht in den Kategorien bei Lexoffice finden. Daher hoffe ich ein Profi hier kann mir vielleicht helfen.
Könntest Du aber schreiben. Eine Spende ist es im klassischen Sinne eh nicht, eher eine Unterstützung, wie wir Sie hier in der Community auch anbieten.
Ich schreibe dazu immer Rechnungen, das ist für die Buchhaltung übersichtlicher und auch für unseren Buchungsworkflow.
Ich würde das in lexoffice als Einnahmenminderung verbuchen, da es dort eher nicht anders lösbar ist. Bei einem Buchhaltungsprogramm, wie wir es hier nutzen, wird der Buchungssatz einfach umgedreht.
Könntest Du aber schreiben. Eine Spende ist es im klassischen Sinne eh nicht, eher eine Unterstützung, wie wir Sie hier in der Community auch anbieten.
Ich schreibe dazu immer Rechnungen, das ist für die Buchhaltung übersichtlicher und auch für unseren Buchungsworkflow.
Der Gedanke ist gar nicht schlecht. Wobei wenn die Rechnungen dann keinen Empfänger haben, da ich die Adressdaten ja nicht übermittelt bekomme sind diese Rechnungen nicht gültig oder?
Ich würde das in lexoffice als Einnahmenminderung verbuchen, da es dort eher nicht anders lösbar ist. Bei einem Buchhaltungsprogramm, wie wir es hier nutzen, wird der Buchungssatz einfach umgedreht.
Hilft Dir das weiter?
Ich habe gerade einmal nach Einnahmenminderung gesucht. Das einzige was ich finden kann ist, dass ich eine Rechnung über die Funktion „Stornieren“ mit einem Storno-Stempel versehen kann. Das bedeutet dann vermutlich, dass ich für die Spende eine Rechnung erstelle, diese dann mit der Paypal-Transaktion über „Bank“ als bezahlt setze und dann im Anschluss auf Storno klicke. Ich hoffe Lexoffice verknüpft dann alles richtig
Vielen Dank für deine super schnelle Hilfe und einen schönen Mittwoch!
Kassenbons haben auch keine Adressdaten. Spass beiseite. Bis 250 EUR (soweit ich mich richtig erinnere) gelten vereinfachte Vorgaben. Bei PayPal bekommst Du aber eigentlich immer die Daten im Transaktionsprotokoll. Mindestens den Namen, in der Regel aber auch Mail-Adresse und Anschrift.
Hm, Buchungsübersicht | lexoffice → als Belegart einfach Einnahmenminderung wählen. Ein Beleg ist dafür nicht zwingend erforderlich, könntest Du, wenn Du die RG erstellt hast, dann einfach zur Rechnungskorrektur weiterführen.