Steuerschlüssel USt/VSt19%

Wir erwerben regelmäßig Dienstleistungen aus der EU bzw. aus Drittländern. Die können wir in lexoffice nach § 13b UStG buchen, dabei wird durch die bei den Konten 3123 und 3125 (wir buchen im SKR03) hinterlegte Automatik der Steuerschlüssel USt/VSt 19% angesteuert. Das funktioniert allerdings nur,. soweit es sich nicht um ein Anlagegut handelt. Beim Erwerb bspw. eines Computerprogramms für mehr als 250,00€ (GWG) bzw. mehr als 800€ muss die Rechnung ja auf einem Anlagekonto gebucht werden (z.B. 027, 480)… Die Anlagekonten lassen aber eine Auswahl USt/VSt 19% nicht zu. Gleiches gilt für Aufwandskonten (z.B. 4930, 4980, 4985). Kennt jemand eine Lösung?

Hallo behmo,

bei einer klassischen Buchhaltung würde ich es als Wareneinkauf erfassen und dort mit 13b und dann umbuchen auf das Anlagenkonto.

Inwieweit dies auch in lexoffice klappt habe ich nicht geprüft bzw. habe ich aktuell keine Zeit es nachzustellen. Aber evtl. hilft das schon als Anregung weiter?

gelöscht, weil doch nicht hilfreich

Hallo Steve,
wieder danke für Dein Statement. Der Beitrag wurde jetzt gelöscht „weil nicht hilfreich“:
Sag mal, hattest Du mit lex-office schon ähnliche Erfahrungen? Die machen super Werbung für das Produkt - und dann kann man konkrete, in der Praxis vorkommende Fallgestaltungen damit nicht lösen? Ich finde das befremdlich.

Gelöscht wurde der Beitrag von @Buchhaltung, da habe ich keinen Einfluss drauf. :slight_smile:

Was die Thematik Werbung/Realität betrifft: man muss immer schauen für wen ist das Produkt gedacht. Ziel von lexoffice ist es, dass sich die Personen, die es nutzen, sich nicht mit den Details befassen müssen und eben viel automatisch im Hintergrund passiert. Damit fallen bestimmte Szenarien raus, die eben manueller Arbeit bedürfen oder sich nicht ohne Weiteres automatisch abbilden lassen.

Ich finde dies auch nicht in allen Fällen schön bzw. hilfreich. Man könnte hier durchaus Optionen einbauen, die durch manuelle Aktivierung auch Anwender:innen mit mehr Erfahrung etc. mehr Optionen bieten. Aktuell besteht diese Möglichkeit leider nicht. Daher funktionieren manche Dinge nicht bzw. muss man Kompromisse eingehen.

Das Produkt ist in ständige Veränderung und es kommen immer wieder neue Möglichkeiten etc. hinzu. Ich empfehle, dem Support solche Dinge mitzuteilen, so dass man es dort auf jeden Fall wahrnimmt, dass es Bedarf gibt. Zusätzlich kann man über das ? im eingeloggten Zustand auch die Ideensammlung öffnen und dort für Vorschläge abstimmen oder eigene Vorschläge einreichen.

Sorry, ich hatte etwas geschrieben.
Danach habe ich gemerkt, dass man das wahrscheinlich mit lexoffice nicht umsetzen kann. Weil ich doch das Programm nicht kenne. Und weil ich den Beitrag nicht löschen konnte, habe ich das geschrieben.

Ich bin nur von der buchungstechnischen Seite ausgegangen.
Ich hatte vorgeschlagen die Mehrwertsteuer einfach separat zu buchen.