Steuerbeleg ohne Anschrift

Ich habe eine Frage bezüglich eines Steuerbelegs, den meine Firma von einem deutschen Lieferanten erhalten hat. Der Lieferant betreibt ein stationäres Geschäft in Frankfurt und der Beleg betrifft einen Kauf über 2000 Euro. Auf dem Steuerbeleg sind alle Informationen, die man üblicherweise auf einer Rechnung findet, vorhanden, einschließlich des Namens meiner Firma (Einzelunternehmen). Allerdings fehlt auf dem Beleg die Adresse meiner Firma.

Meine Frage ist nun: Wird ein solcher Beleg in der Buchhaltung akzeptiert, oder könnte dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen?

Im Gesetz (UStG § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5) steht u.a.: Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.

Warum ein Risiko eingehen, statt den Rechnungssteller um die Ausfertigung einer korrekten Rechnung zu bitten?

Der Lieferant weigerte sich, die Rechnung auszustellen und gab mir lediglich den Steuerbeleg.

Was ist ein „Steuerbeleg“?

Und ein deutscher Lieferant, der keine Rechnung ausstellen möchte, hört sich jetzt seltsam an.

Hi,

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,- Euro nicht übersteigt, gelten erleichterte Vorschriften. Hier genügen folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe (=Gesamtbetrag)
  • Anzuwendender Steuersatz (19% oder 7%) bzw. im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis
    Quelle

Wenn das erfüllt ist, sollte es auch ohne Deine Anschrift ok sein.
Was genau ein „Steuerbeleg“ ist, gilt es dennoch zu definieren. :slight_smile: