Sonstige Leistung EU-Land

Guten Tag,

das Konto 3143 SKR03 (ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) ist in meinem Kontenrahmen nicht enthalten.
Leider kann ich auch Konto 3145 nicht kopieren, da dieses ebenfalls nicht angelegt ist.

Hat jemand eine Idee, wie die Buchung manuell vorgenommen werden kann,
damit in der USt-VA die Bemessungsgrundlage Pos. 46 - 47 stimmt.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

Du kannst Dir diese aber doch anlegen, oder habe ich Dein Ziel missverstanden?

Hallo Steve,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die Neuanlage von Kto. 3145 ist kein Problem aber der dazugehörige Steuersatz. USt19%/VSt0% ist nicht vorhanden…

Die Neuanlage des Steuersatzes gelingt mir nicht, meines Erachtens müsste das USt-Kto. 1785 zum Einsatz kommen.

Viele Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

geht das auch konkreter? :slight_smile: Also was genau gelingt nicht? Gibt es eine (Fehler-)Meldung?

Hallo Steve,

ich versuchs mal :wink:

Wir haben eine Rechnung mit 19 % MWSt erhalten, da unsere USt-ID-Nr. nicht abgegeben war.
Jetzt habe ich keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, muss aber für den Bruttorechnungsbetrag die Umsatzsteuer abführen, also Kto. 3143.

Mir ist nicht klar, welches Umsatzsteuer-Konto ich verwenden kann.
Bei Konto 1787 (§13b) ist automatisch Konto 1577 beteiligt. Ich darf aber keine Vorsteuer ziehen…

Vielen Dank und
herzliche Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

ok.

Langsam, langsam. Wieso muss Du für eine Rechnung mit 19% die Steuer abführen? Wenn Du eine Rechnung mit 19% Steuer bekommst, dann kannst Du diese doch als Vorsteuer geltend machen. Oder bist Du allgemein nicht zum vorsteuerabzugberechtigt?

Selbst dann müsstest Du die 19% nicht abführen. §13b greift doch, wenn beide Parteien Unternehmen sind und eine USt-ID vorweisen. Die Rechnung wäre dann auch netto, also ohne Ausweis der USt. Wenn die Gegenseite mit Steuer ausstellt, führt die doch die Steuer ab?

(man möge mich korrigieren, sollte ich mich irren)

Also grundsätzlich nicht? Dann buchst Du diese Rechnung brutto wie alle anderen Rechnungen.

Oder verstehe ich Dich doch falsch?

Hallo Steve,

die Rechnung (Firma mit Sitz in England) betrifft eine elektronische sonstige EU-Leistung (B2B), normal ist hier Konto 3123 (sonstige Leistung 19% VSt/19% USt) zu verwenden.

Bei uns liegt der Fall aber so, dass wir versehentlich unsere USt-ID-Nr. dem leistenden Unternehmen nicht vorgelegt haben und somit als „Privatperson“ gelten.

Seit 2015 befindet sich bei elektronischen Dienstleistungen auch an Privatpersonen der Leistungsort im Land des Leistungsempfängers (deshalb mit 19 % MWSt).

Wir als sogenannte „Privatperson“ können keine Vorsteuer geltend machen, müssen aber den vollen Rechnungsbetrag als Umsatz buchen; hier ist Konto 3143 (Sonstige Leistung ohne VSt/19 % USt) zu verwenden.

Viele Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

hast Du das schon mal mit einem Steuerberater besprochen? Ich bin der Ansicht, dass Du dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Leider ist es aber so, dass nur weil ich das so sehe, noch lange nicht rechtlich der Sachverhalt so liegen muss. :frowning:

Hallo Steve,

mit einem Steuerberater habe ich schon gesprochen, dort sind diese „Fälle“ recht häuftig. Sobald nicht alle 11 Rechnungsvorschriften eingehalten wurden, ist der Rechnungsempfänger nicht mehr zum VSt-Abzug berechtigt.

Der Steuerberater bucht allerdings mit DATEV, dort ist das Konto 3143 ein Automatikkonto.

Beste Grüße
Gabriele

Hallo,

hat wirklich niemand eine Idee… :open_mouth:

Viele Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

das siehst du schon völlig richtig mit der nicht abziehbaren VSt.
Wenn nicht alle Bedingungen komplett vorliegen, ist der VSt-Abzug ausgeschlossen.

Versuche doch zunächst mal unter „Verwaltung“ → „Steuersätze“ den entsprechenden Steuersatz anzulegen.
Danach dann ein Konto kopieren und diesem den entsprechenden (Neuen) Steuersatz zuweisen.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Mein Problem ist die Anlage des Steuersatzes: Für die abzuführende USt ist Konto 1787 zu verwenden, dann muss ich ein Gegenkonto angeben (wenn ich die Vorsteuer ziehen darf, wäre das dann Konto 1577), welches Konto soll ich dann angeben. :confused:

Ich würde die USt auch manuell buchen, aber ich benötige ein Gegenkonto für die Umsatzsteuer.

Ich bin auch schon auf das Konto 2176 (Vorsteuer nicht abzugsfähig) gestoßen, das erscheint mir aber gar nicht richtig.

Viele Grüße
Gabriele

Hallo Gabriele,

was hast du denn gegen das Konto 2176?
das ist doch für diese Fälle im Kontenplan vorgesehen.

Viele Grüße
Marcus

Guten Morgen Marcus,

für mich war das völlig befremdlich, weil es der 2er-Bereich im Kontenrahmen ist.
Ich werde dieses Konto jetzt verwenden und bedanke mich ganz herzlich für den Denkanstoß!!

Viele Grüße aus Bayern
Gabriele