Sonntags- und Nachzuschlag bei Gehaltsempfänger

Hallo zusammen,

habe eine Frage zur Abrechnung von Sonntags- und Nachtzuschlägen gem. §3b EStG.

Der Mitarbeiter - Monteur im Außendienst - ist ein Gehaltsempfänger.
Er hat laut Vertrag eine reguläre Arbeitszeit von Montag - Freitag - 40 Stunden/Woche.
Diese Arbeitszeiten sind bei ihm hinterlegt.

Vom Arbeitgeber liegt eine Liste über die tatsächlichen täglichen Arbeitszeiten vor - als Monteuer weichen die natürlich von den hinterlegten regulären Arbeitszeiten ab.

Wenn ich die vom AG bereitgestellten Stunden in die Stundenerfassung in Lexware Lohn & Gehalt eingebe, dann wird
neben dem Gehalt noch Stundenlohn abgerechnet - in der vollen Stundenzahl - Überstunden sind nicht ersichtlich.

Die reinen Überstunden wäre ich ja noch bereit manuell herauszurechnen, aber die Abrechnung von Stunden unter der Lohnart Lohn geht definitiv gar nicht. Für die Berechnung der Zuschläge müsste der Grundlohn verwendet werden.

Habe ich in den Einstellungen oder wo auch immer etwas übersehen? :confused:

Danke für Eure Hinweise.

Grüße Sunny

Hallo Sunny,

die Stundenerfassung ist eigentlich für die Dokumentation von Arbeitszeiten für Lohnempfänger vorgesehen. Man kann sie trotzdem bei Gehaltsempfängern benutzen, in dem man die zugeordnete Grundlohnart unter den erfassten Stunden auf ‚keine Zuordnung‘ stellt. Somit werden keine Lohnstunden berechnet.

Damit die Zuschläge berechnet werden, muss in der Lohnart ‚0001‘ der Stundenlohn erfasst werden.

Viele Grüße,
Sancho

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Hallo Sancho,

vielen Dank für Deinen Hinweis. Damit hast Du mir sehr weitergeholfen.

Damit bleiben mir jetzt „nur noch“ die Überstunden, die ich manuell ermitteln muss. Die regulären Arbeitstage sind Mo-Fr., die Arbeiten am Samstag und Sonntag sind dann auf jeden Fall schon mal Überstunden - mit den entsprechenden Zuschlägen.

Grüße Sunny

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