Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Abrechnung von Sonntags- und Nachtzuschlägen gem. §3b EStG.
Der Mitarbeiter - Monteur im Außendienst - ist ein Gehaltsempfänger.
Er hat laut Vertrag eine reguläre Arbeitszeit von Montag - Freitag - 40 Stunden/Woche.
Diese Arbeitszeiten sind bei ihm hinterlegt.
Vom Arbeitgeber liegt eine Liste über die tatsächlichen täglichen Arbeitszeiten vor - als Monteuer weichen die natürlich von den hinterlegten regulären Arbeitszeiten ab.
Wenn ich die vom AG bereitgestellten Stunden in die Stundenerfassung in Lexware Lohn & Gehalt eingebe, dann wird
neben dem Gehalt noch Stundenlohn abgerechnet - in der vollen Stundenzahl - Überstunden sind nicht ersichtlich.
Die reinen Überstunden wäre ich ja noch bereit manuell herauszurechnen, aber die Abrechnung von Stunden unter der Lohnart Lohn geht definitiv gar nicht. Für die Berechnung der Zuschläge müsste der Grundlohn verwendet werden.
Habe ich in den Einstellungen oder wo auch immer etwas übersehen? ![]()
Danke für Eure Hinweise.
Grüße Sunny