mein Kunde (Gebäudereinigung) ist ab 2023 Soll-Besteuerer in der UST.
Im Januar stellt er Jahres-Rechnungen an seine Kunden für Leistungen, die er aber monatlich erbringt.
z.B. Jahresleistung netto 480.000,- € (netto pro Monat 40.000,- €)
zzgl. 19% UST 91.200,- € (UST pro Monat = 7.600,- €)
brutto 571.200,- €
Die Kunden zahlen monatlich ca. 40.000,- € netto zzgl. 19% UST 7.600,- € = brutto 47.600,- €. Die erbrachte Leistung ist monatlich auch nur netto 40.000,- €.
Wenn ich im Januar die Jahres-Rechnungen in Lexware einbuche, dann wird in der UST-Voranmeldung 91.200,- fällig. (Geld, das mein Kunde nicht hat, wie auch.)
Fällig ist die UST eigentlich erst, wenn die Leistung erbracht wird. Folglich müsste die USt mit 7.600,- € in den monatlichen Voranmeldungen erfasst werden und nicht im Januar die gesamte „Jahres-Umsatzsteuer“
Wie buche ich die Jahres-Rechnungen, die im Januar gestellt wurden, in Lexwere so ein, dass trotz Sollbesteuerung die UST monatlich berechnet wird ?
Hm, wie kommst Du darauf? Bei Sollbesteuerung ist die USt mit stellen der Rechnung fällig. Deswegen würde ich hier definitiv Monatsrechnung stellen, wenn auch monatlich gezahlt wird.
Du könntest nur die Zahlung buchen, aber steuerrechtlich ist das, mMn, nicht korrekt. Ich würde auf Monatsrechnung umstellen.
der Hintergrund meine Anfrage ist, dass meine Kunden ca. 100 Jahresrechnungen schreibt, in denen die monatliche Reinigung der Treppenhäuser in Rechnung gestellt wird.
Wenn meine Kundin die Leistungen monatlich in Rechnung stellen würde, dann müssten 1200 Rechnungen, statt 100 Rechnungen gestellt werden. Ein erheblicher Mehraufwand. Bei der bisherigen Ist-Besteuerung konnte sie sich diesen Aufwand (und die damit verbundenen Kosten) ersparen.
Auch die Hausverwaltungen, die Ihre Rechnungen bekommen, waren für diese Jahresrechnungen dankbar. Eine Rechnung, ein Dauerauftrag. Fertig.
In 2023 möchten sowohl meine Kundin, als auch die Hausverwaltungen gerne wieder mit Jahresrechnungen abrechnen.
Ferner ist die USt bei der Soll-Besteuerungen fällig, wenn die Leistung erbracht wurde. Es ist unerheblich wann der Kunde zahlt und es ist unerheblich, welches Rechnungsdatum die Rechnung trägt bzw. die Rechnung gestellt wurde. Entscheidend ist der Leistungszeitraum.
Und genau das ist offensichtlich das Problem bei Jahresrechnungen mit Soll-Besteuerung.
Ich suche eine Möglichkeit 1.100 Rechnungen weniger zu schreiben, kostenpflichtig mit der Post zu versenden und aufwendig zu verbuchen, Ohne umsatzsteuerliche Probleme zu bekommen.
Die Jahresrechnung darf keine „normale“ Rechnung sein, sondern muss eine Anzahlungs-/Abschlagsrechnung sein und auch als soclhe kenntlich gemacht werden.
Dann wird diese Gesamtsumme auf ein Anzahlungskonto gebucht (Debitor an Anzahlung) und das Ganze als Bruttobetrag, aber ohne Umsatzsteuerbuchung. Bei Zahlungseingang der Monatsrechnung dann Bank an Debitor, um den OP zu mindern/abzubauen. Im Anschluss dann Anzahlung an Erlös.
Welche Konten das bei Dir im Einzelfall sind, bitte direkt mit dem Steuerbüro besprechen.
Kommt drauf an, mit was man die RG erstellt. Im Lexware in der warenwirtschaft kann man bequem Abo-Vorlagen anlegen und diese monatlich mit einem Klick ausführen. Ein sehr überschaubarer Mehraufwand.
Das ist an sich korrekt, wenn aber eine reguläre RG gestellt wird, wird dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Diskussion bei einer Umsatzsteuerprüfung führen. Ob man derartige Diskussionen haben möchte, lasse ich mal im Raum stehen.
Hm, der ist ja auf der Rechnung angegeben, also muss er, da Pflichtbestandteil einer korrekten RG. Wie gesagt: bei einer regulären RG ist die USt mAn sofort fällig, das Finanzamt wird diese Sichtweise vermutlich teilen.
Auch das ist kein Problem, ein Versand via E-Mail löst diesen Punkt sehr schnell und ist mMn auch zeitgemäss.
Auch hier stelle ich mir die Frage, wo genau der erwähnt Aufwand liegt. Keine Ahnung mit welchen Programmen die Kundschaft arbeitet, aber meine Ausgangsrechnungen sind mit wenigen Klicks in der Buchhaltung, alle auf einmal, nicht jede einzeln.
meine Kunden ist über 60 Jahre alt. Sie schreibt jede Rechnung in Word. Sie weigert sich ein Rechnungsprogramm, wie Faktura, anzuwenden. Beim Versand per Mail sieht es auch so aus.
Aber du hast mich auf eine Idee gebracht.
Ich buche die „Jahresrechnung“
per Debitor an Erlöse, an nicht fällige UST.
anschließend buche ich zum jeweils letzten Tag des Monats: per nicht fällige UST an fällige UST.
Damit kann eine Jahresrechnung erstellt werden. Kundin und Hausverwaltungen sind glücklich. Die UST wird nach Erbringung der Leistung abgeführt und das Finanzamt müsste doch mit dieser Variante auch zufrieden sein. Oder ??
ich habe auch gerade etwas bei Haufe gefunden, was die umsatzsteuerliche Behandlung betrifft:
Zitat:
Die Umsatzsteuer entsteht nicht in allen Fällen zum selben Zeitpunkt. Es ist wie folgt zu unterscheiden:
Die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen von EU-Unternehmern entsteht gemäß § 13b Abs. 1 UStG mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.
In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt**, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist.
Dass bedeutet für meinen Fall: Wenn meine Kundin Jahresrechnungen im Januar stellt, schuldet sie die in den Rechnungen ausgestellte UST im Februar. Also die 91.000,- €
Tja, das wird meine Kundin nicht erfreuen…
Vielen Dank für deine guten Beiträge/Antworten. Zwar ist die Lösung nicht, wie ich sie mir erhofft habe, aber ich weiß jetzt wie es geht