Schlussrechnung nach Abschlagsrechnung detailiert darstellen

Hallo Zusammen,
in der Hoffnung hier eine Idee zu bekommen, herzlichst Hallo.
Mit dem Kunden wurden die Gesamtkosten (also 100 %) Projekt vereinbart, bestehend aus Arbeitskosten und Materialkosten.
Wir haben über Rechnung neu, Abschlagsrechnung eine Abschlagsrechnung erstellt in der wir 70 % der Arbeitskosten und 70 % der Materialkosten in Rechnung gestellt haben - so vom Kunden gewünscht.
Abschlagsrechnung wurde damals bezahlt, passt alles. Der Kunde sieht also die beiden Nettobeträge, die ausgewiesene USt. und logisch den Forderungsbetrag Brutto.
Jetzt nach erledigter Arbeit soll die Schlussrechnung folgen.
Also wieder Rechnung neu, Rechnung, jetzt geben wir dort die ursprünglich vereinbarten 100 % ein und erneut die Aufschlüsselung in Arbeitskosten und Materialkosten - da ebenfalls Kundenwunsch.
Dann minus Abschlagsrechnung soweit klar (oder liegt darin schon ein Fehler?).
Problem, in der Schlussrechnung zeigt er zwar den restlichen Forderungsbetrag an auch mit ausgewiesener USt. aber NICHT, wie sich der restliche Forderungsbetrag (also die restlichen 30 %) sich zusammensetzt (eben aus den Arbeitskosten und den Materialkosten in unserem Fall). Das ist gerade das Problem.
Auch sind wir irretiert, dass man händisch Schlussrechnung mitteilen muss über Texteingabe.

In der Hoffnung massiv zu irren, vielleicht hat ja jemand eine Lösung um den restlichen Forderungsbetrag aufzuschlüsseln in eben Arbeitskosten und Materialkosten.
Auch fänden wir es zweckmäßig wenn die genannten Abschlagsrechnung aufgeschlüsselt dargestellt werden könnte, so ist es für den Kunden deutlich einfacher.
Danke Euch.

Hallo Milan,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Nein, kein Fehler, alles korrekt soweit.

Warum ist das ein Problem? Die Abschlagsrechnung ist eine Aufforderung zur Anzahlung. Deine Schlussrechnung enthält ja alles Angaben. Und da die Kundschaft weiss, welche Anteile bezahlt wurde mit dem Abschlag, ist ja auch klar was übrig bleibt. Also in Deinem Beispiel alles super einfach.

Selbst wenn es komplizierter wäre, also mit mehreren Abschlagsrechnungen etc. wäre die Darstellung nicht anders und so auch vollkommen ausreichend.

Das verstehe ich, aber wirklich kompliziert ist es doch nicht. Ihr habt einen Abschluss vereinbart, der ist verständlich dargestellt und kann somit seitens der Kundschaft geprüft werden. Ihr habt einen Gesamtbetrag vereinbart und der ist verständlich dargestellt und kann somit seitens der Kundschaft geprüft werden.

Grüße Dich Steve,
danke Dir erst einmal für die rasche Antwort.
Ja es ist korrekt, dass der Kunde weiß, was der gesamte offene Rest ist (Forderungsbetrag), welchen er noch zu zahlen hat, er weiß aber aufgrund der Zusammenfassung von Lexware NICHT wie sich dieser Zusammensetzt (also aus welchen Anteilen Arbeit und aus welchen Anteilen Material in unserem Beispiel). Siehe Fotos Anhang.
Forderungsbetrag

Gesamtbetrag

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Du stellst eine Rechnung und gestaltest diese so, wie Du es für richtig hältst. Der Forderungsbetrag wird NIE aufgeteilt, weil das lediglich die Kenntlichmachung ist, was vom Betrag noch zu zahlen ist.

Ich finde dies weder intransparent noch unverständlich da es in allen Punkten rational nachvollziehbar und nachrechenbar ist. Wenn Du das nun unbedingt noch detailierter haben willst, musst Du dies innerhalb der Positionen anders aufteilen und mit Zwischentexten erläutert. Also teile Deine Leistungen nochmal auf im Sinne von

  • gleiche Aufteilung wie Abschlagsrechnung
  • Aufteilung für Restbetrag

Lexware weiss doch von Deiner Aufteilung gar nichts und kennt Deine logischen Zusammenhänge der Positionen nicht.

Danke Dir für deine Mühe,
oben die 9401,00 Euro sind der vereinbarte Gesamtbetrag mit dem Kunden. Check.
Vereinbart und bezahlt die Abschlagsrechnung Nr. 6 über 2586,00 Euro. Check.
Wie sieht das aus vom zeitlich Ablauf:
Ich vereinbare mit dem Kunden den Gesamtbetrag vorab- noch kein Beleg nichts in Lexware. Ich schicke Ihm Rechnung neu- Abschlagsrechnung aufgeteilt in Material und Arbeit diese Aufschlüsselung sieht man oben nicht, aber die passt auch und ist auch aufgeschlüsselt in der Abschlagsrechnung selbst. Um die Schlussrechnung zu stellen gehe ich wieder auf Rechnung neu, gebe jetzt aber die urpsrünglich vereinbarten Gesamtberag von 9401,00 Euro ein entsprechend der Aufschlüsselung siehen oben Arbeit 1900 netto, Material 6000 netto.
So, nun auf in der Maske links auf Summe und dann hole ich die Abschlagsrechnung raus und setzte das Häkchen. Check.
Was passiert nun? Lexware nimmt also die Schlussrechnung den Gesamtbetrag und zieht die Abschlagsrechnung betraglich ab, diese Differenz bildet Lexware als Forderungsbetrag ab. So und mein Problem ist, wo sieht der Kunde die Aufschlüsselung des Forderungsbetrags? Gesamtbetrag sieht er oben, die Aufschlüsselung der Abschlagsrechnung sieht er in der Abschlagsrechnung selbst, aber die Aufschlüsselung des oben genannten Forderungsbetrags sieht er nirgends und ich selbst hatte auch keine Maske oder Chance diese Aufschlüsselung einzugeben. Das heißt, der Kunde muss/ müsste selbst aus dem Brutto Forderungsbetrag minus anteilige ausgewiesene USt. in dies dann mit der ursprünglichen Vereinbarung bzw. Gesamtkosten verrechnen um auf die netto ARBEIT und netto MATERIAL zu kommen.
Somit Ziel das gelb hinterlege. Den Restforderungsbetrag aufgeschlüsselt in der Schlussrechnung darzustellen- weil dem Kunden bis dato die Aufschlüsselung des Restbetrags noch nicht dargestellt worden ist. Übrigens dem Finanzamt auch nicht und meiner internen Kostenrechnung in Lexware auch nicht.

Mein Problem: ich verstehe ich warum die Kundschaft diese Aufschlüsselung sehen MUSS, sehen braucht und überhaupt sehen will!?

Doch, denn Du gibst ja Deine Positionen in der Tabelle an. Ich habe das oben ausgeführt und auch versucht zu erklären, warum das Programm das nicht anders darstellen kann.

Habe ich Dir oben versucht zu erklären, wie Du dies machen kannst.

Wenn man rechnen kann, braucht es das auch nicht und ehrlich gesagt ist mir das in der Praxis bisher auch nicht begegnet.

Warum sollte das Finanzamt hier eine Aufschlüsselung brauchen?

Nochmal: ich verstehe das Problem nicht. Alle Angaben und relevanten Punkte sind vorhanden!