wir hatten vergangenes Jahr übergangsweise für 9 Monate eine externe Kraft beschäftigt, was nun von den Behörden letztlich als Scheinselbständigkeit eingestuft worden ist.
Die Krankenkasse fordert nun die rückwirkende Anmeldung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ich sehe aktuell eher technisch das Problem, dass ich für 2025 nichts mehr korrigieren kann. Sehe ich das richtig? Könnt ihr mir hier bitte helfen.
hm, also wenn Du das so schreibst, hattet Ihr sie also angestellt? Oder lediglich als externe Person beauftragt?
Du kannst die PErson als MA anlegen, als Eintrittsdatum z.B. 01.02.2025 eintragen. Dann bekommst Du den Hinweis, dass das Eintrittsdatum vor dem aktuellen Abrechnungsmonat liegt und Du die Vormonate über den Korrekturmodus abrechnen musst. Wenn angelegt, gehst Du über die Jahresübersicht und wechselst in der Kopfzeile nach 2025 und trägst hier die Daten in den 2025er Monaten ein.
Sollte 2024 betroffen sein, ist das nicht mehr möglich.
Also der MA war wegen Firmenübernahme ausschließlich 12/2024 bei uns beschäftigt. Deshalb ist sein Datensatz auch bei uns im Lexware angelegt.
Dann hat er sich zu 01/2025 selbständig gemacht und auf Rechnungsbasis freischaffend bei uns gearbeitet, was nun die Behörden ablehnen und die rückwirkende Anstellung bzw. Meldung verlangen.
Sein Datensatz ist vorhanden. Wenn ich das Abrechnungsjahr auf 2025 ändere, bin ich in Dezember 2025. Wenn ich dann den MA-Datensatz auswähle, kommt „Es sind keine aktuellen Lohn und Gehaltsangaben für diesen MA vorhanden. Bitte vervollständigen Sie die Angaben im Eintrittsmonat“. Der Mitarbeiterdatensatz selbst ist aber mit Schlüsselsymbol gesperrt und kann nicht bearbeitet werden.
Also bleibt quasi nur deine Lösung und den Mitarbeiter nochmal neu anlegen, damit sich das abrechnen lässt?
Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV bei Beginn der Tätigkeit durchführen. Damit vermeidest du zum einen das Problem, was du jetzt hast, zum anderen ist die Entscheidung der DRV auch für spätere Prüfungen bindend.
Beim Personengruppenschlüssel 110 (kurzfristig Beschäftigte) lautet der Beitragsgruppenschlüssel immer 0000 (kein Beitrag), da in keiner der vier Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) Beiträge anfallen.