Leider ist die falsche Besteuerungsart (IST Versteuerung) im Lexoffice eingetragen worden - dies scheint man ja leider nicht ändern zu können. Lösungsvorschlag war: kündigen und neuen Vertrag abschließen. OK, aber wie bekomme ich dann die Salden (Debitoren/Kreditoren) rein. Dies scheint ja manuell auch nicht möglich zu sein. Jemand ne Idee/Lösungsvorschlag?
Hallo,
wenn du noch nicht viel in Office drin hast, würde ich an deiner Stelle zum Jahresende einen Cut machen und am 1. Januar neu beginnen.
- Kontostände der angebundenen Bankkonten kriegst du automatisch.
- Forderungen deiner Lieferanten kannst du neu einlesen.
- Deine offenen Rechnungen aus dem Vorjahr kannst du ebenfalls als PDF neu hinzufügen und erfassen. Sie erscheinen dann nur nicht im Abschnitt „Rechnungen“, sondern sind in bei den Belegen sichtbar.
Aufpassen musst du nur mit dem Zeitpunkt der Umstellung auf Soll und deiner offenen Rechnungen, damit du dem Finanzamt die Umsatzsteuer nicht doppelt meldest. Das lässt sich aber leicht durch eine einmalige UStVA in Elster abfangen, statt das aus dem Programm zu machen.
Genau das war die Idee. Zum Jahresende nen Cut machen und dann im Januar neu beginnen - dementsprechend die SOLL Besteuerung einstellen.
Die Umsatzsteuer VA dann für Dezember nicht im Programm, sondern via Elster?
Wie lese ich die Forderungen neu ein? Über welches Konto? Geltransit ?
Ich harbeite beruflich normalerweise in Datev und in LEXOFFICE nur nebenbei für ein Familienmitglied. Soll ja einfacher sein - vor allem für Buchhaltungs-Neulinge! Find ich allerdings in einigen Dingen nicht! Manuelle Buchungen wären toll!
Die UStVA für Dezember kannst du ruhig im Programm machen, wenn die Steuerforderungen korrekt erkannt werden. Unter „Elster“ kannst du ja sehen, was das Programm als Umsatzsteuer bzw. Vorauszahlung berücksichtigt.
Ist es. Man stößt halt gelegentlich an Grenzen, z. B. fehlende Konten. Trotzdem komme ich in unserer GmbH sehr gut damit klar. Die wenigen Buchungen, die nicht ganz richtig dargestellt werden können (z. B. Steuerabzüge für Zinseinnahmen), kann man dann am Jahresende vom Steuerberater glattziehen lassen, wenn man nicht ohnehin seine Erklärungen alle selbst macht.
Wenn man weiß, was man tut. Für den erfahrenen Accountant ist Lexware Office nicht gedacht.
Ich schon wieder! Ich muss nochmal fragen:
WIE bekomme ich dann die Steuer, die per 12/2024 auf dem Konto 3816 (UST noch nicht fällig) in die UST VA 12/2024 wenn noch nicht gezahlt wurde durch Kunde? Ich glaub, ich bin zu blöd.
Und die offenen Salden der Kreditoren? Wenn ich die Belege in Januar 25 neu einlese, wie verbuche ich Sie dann um nicht doppelt drin zu haben?
Sorry für die vielen Fragen…
Das sind dann leider die Probleme, die bei der Umstellung von IST auf SOLL auftreten. Ohne ein wenig Handarbeit wird das nicht gehen.
- Zum Abschluss des Jahres 2024 hast du durch die IST-Versteuerung offene Vorgänge, die du rechnerisch nach 2025 übernehmen musst. Bis Jahresende läufst du noch unter IST und schuldest daher dem Finanzamt (noch) keine Umsatzsteuer für die entsprechenden Forderungen.
- Im Januar fällst du dann in die SOLL-Versteuerung und musst dem Finanzamt die entsprechenden Umsätze per UStVA bis zum 10.01. melden.
Ich würde alle offenen Rechnungen noch vor Fälligkeit bis Jahresende bezahlen, auch wenn es dich ein wenig Liquidität kostet.
- Alle offenen Forderungen an Kunden würde ich in 2024 löschen und in 2025 mit identischem Leistungsdatum wieder neu einlesen. Die Umsatzsteuer bezieht sich dann auf den Vorjahreszeitraum und wird wegen SOLL-Versteuerung mit Meldung bis 10. Jan. zur Monatsmitte fällig.
- Alle bis Jahresende beglichenen Forderungen lösen in der IST-Besteuerung die USt-Pflicht im Folgemonat aus.
- Wegen des neuen Accounts 2025 kennt Lexware diese Umsätze aus dem Vorjahr aber nicht. Die entsprechende UStVA kannst du deshalb nicht per Programm machen, sondern musst sie händisch mit Elster vornehmen. Den Beleg kannst du in Lexware hochladen, als USt-Vorauszahlung kategorisieren und der späteren Bankbuchung zuordnen.
Abhängig davon, ob du aus im Dezember bezahlten Rechnungen Umsatzsteuer schuldest oder nicht, wird hier aber eine Differenz zwischen tatsächlich geleisteter Umsatzsteuer-Vorauszahlung und den Werten in der Software entstehen. Diese Differenz wirst du bis zur Jahresumsatzsteuererklärung mitschleppen, die du dann wieder händisch per Elster wirst machen müssen.
- Wenn du deine Kunden überzeugen kannst, die offenen Rechnungen noch bis Jahresende zu bezahlen, vermeidest du dieses Durcheinander.
- Alternativ könntest du kannst auch Rechnungskorrekturen ausstellen (Storno) und neue Rechnungen im Januar im neuen Lexware-Account mit verkürztem Zahlungsziel stellen.
Lösung 2 erscheint mir fast am besten. Müsstest du mit deinen Kunden besprechen.
Erst einmal vielen, vielen Dank für deine ausführliche Hilfe!
Leider ist die Bezahlung der noch offenen Kreditoren per 31.12. nicht möglich. Diese werden via Kreditkarte erst Ende Januar eingezogen! Und das sind leider einige - deshalb weiß ich nicht, wie ich die offenen Posten in das neue GJ (neuer Vertrag) kriegen soll…
Ahhhh, jetzt hat´s auch langsam geklingelt mit der Steuer - ok, das krieg ich irgendwie hin. Mache die USt-VA im Januar (für Dezember) dann im Elsterportal und informiere den Steuerberater über dieses Heckmeck.
Echt toll, wenn man das Durcheinander eines Vorgängers irgendwie gerade ziehen muss…