Hallo,
ich möchte aufgrund der Corona-Situation meine Dauerfristverlängerung zurücknehmen. Kann ich das aus Lexware Buchhalter plus machen?
Mir geht es auch darum, dass der Buchhalter die Rücknahme berücksichtigt.
Danke für eure Hilfe.
Gruß,
Thomas
Hallo,
ich möchte aufgrund der Corona-Situation meine Dauerfristverlängerung zurücknehmen. Kann ich das aus Lexware Buchhalter plus machen?
Mir geht es auch darum, dass der Buchhalter die Rücknahme berücksichtigt.
Danke für eure Hilfe.
Gruß,
Thomas
Ich wüßte nicht, wie das gehen sollte. Aber warum eine Dauerfristverlängerung stornieren? Du kannst doch Antrag auf Stundung stellen. Buchen musst du in beiden Fällen manuell.
Hallo Ecrivain,
danke für Deine Antwort. Ich habe jetzt eine berichtigte Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung 0 und der Bitte um Rücküberweisung der Sondervorauszahlung gesendet. Das soll wohl so klappen. Mal schauen.
Das manuelle Buchen ist dann klar.
Danke und Gruß,
Thomas
Hallo Ericvain,
doch - das geht. Extras/ELSTER/Dauerfristverlängerung aufrufen. Kreuzchen bei „Berichtigte Anmeldung“ machen und die vom Programm ermittelte Berechnungsgrundlage mit einer 0 überschreiben. Daraufhin ändert sich auch die Vorauszahlung in eine 0.
Gruß
Rainer
Hallo zusammen,
das Thema ist soweit abschliessend geklärt?