Reverse-Charge-Verfahren Kleinunternehmen

Ich stehe gerade vor folgendem Problem…

Ich bin Einzelunternehmer und nutze die Kleinunternehmerregelung.
Nun habe ich einige Rechnungen, die über das Reverse-Charge-Verfahren erstellt wurden.

Sobald ich in Lexoffice die Kleinunternehmerregelung aktiviere deaktiviert er mir auch die mir bekannten Konten und ich kann nicht auf
„1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%“ oder „3123 Sonst. Leistung EU 19% Vorst., 19% USt“ buchen.

Leider habe ich nun noch keine Möglichkeit gefunden das Ganze in Lexoffice zu buchen!

Fakt ist, ich habe eine Rechnung von 100 Euro ohne MwSt. (mit vermerk Reverse-Charge) und müsste daher Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben. Lexoffice kann das nicht. Das ich die Meldung selbst erstellenmuss, habe ich mittlerweile herausgefunden. Aber Buchen müsste ich ja trotzdem irgendwie. Ich möchte ja nicht auf den 19 Euro als Kleinunternehmer sitzen bleiben.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen! Ich bin ja bestimmt nicht der einzige der mit Ebay, Amazon, Shopify, Facebook, Google zu tun hat.

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Du könntest die KU Regelung deaktivieren und manuell die (Inlands) Rechnungen mit 0% UST verbuchen und nur die aus dem Ausland mit 19%. Musste ich jedenfalls so machen. Wäre aber super, wenn LO auch Reverse Charge von selbst könnte.

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Das würde mich auch sehr interessieren! Hat jemand hierfür eine Lösung gefunden? Vielleicht kann jemand vom Lexoffice-Team einmal kurz schildern, wie diese Vorgänge korrekt zu erfassen sind!

Ich stehe vor dem selben Problem! Wie handhabt ihr das? Wäre alles viel einfacher wenn man als Kleinunternehmer auch 13b buchen könnte.

Gibt es hier mittlerweile eine Lösung? Ich stehe vor demselben Problem.

Hier gibt es einige FAQ-Beitäge zum Thema 13b/Reverse Charge: https://support.lexoffice.de/de-form/?q=reverse+charge

Hilft davon ggf. etwas?

Die dortigen Ausführungen beantworten leider nicht meine Frage.

Ich habe ähnlich wie der Thread-Ersteller als Kleinunternehmer Reverse Charge Leistungen (Werbung über Instagram / Facebook) aus dem EU-Raum empfangen. Mir ist inzwischen bekannt, dass ich die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer nicht aus Lexoffice heraus generien kann, sondern dies über das Elster-Portal separat machen muss. Das kriege ich noch hin.

Allerdings frage ich mich trotzdem, wie ich den gezahlten Betrag in Lexoffice buchen soll. Eine Kategorisierung als „Werbung §13b“ wird aufgrund meiner Kleinunternehmereigenschaft von lexoffice abgelehnt. Soll ich die Zahlung schlicht als „Werbung“ buchen?

Besten Dank!

Dann bleibt wohl leider nur der hier im Thread genannte Weg. :frowning:

Du könntest die KU Regelung deaktivieren und manuell die (Inlands) Rechnungen mit 0% UST verbuchen und nur die aus dem Ausland mit 19%. Musste ich jedenfalls so machen. Wäre aber super, wenn LO auch Reverse Charge von selbst könnte.

Wie würde das genau funktionieren? Wenn ich z.B. eine Reverse Charge Rechnung i.H.v. 10 € erhalte, würde ich dann manuell Umsatzsteuer i.H.v. 19% = 1,9 € aufschlagen und 11,19 € manuell als Bruttowert des Belegs buchen? Wie könnte ich dies mit der tatsächlich getätigten Zahlung verbuchen, wenn deren Wert lediglich 10 € und nicht 11,19 € beträgt?

Die Details müsstest Du bei den anderen Beteiligten hier im Thread erfragen, speziell bei @lecks.
Alternativ bleibt immer noch mein Verweis auf den lexoffice Support.

P.S.: Kannst Du Dich bitte für ein Forum entscheiden? Danke. :slight_smile:

Ich buche die normal als Werbung in Lexoffice, geht ja leider nicht anders. Musst dann eben bei der Steuererklärung die Angaben manuell in Elster korrigieren, also bei 13b eintragen und nicht als Werbung.

Ich will nächstes Jahr auf die Regelbesteuerung umsteigen, dann hat sich das Problem endlich erledigt.

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