Reverse-Charge-Verfahren Kleinunternehmen

Ich stehe gerade vor folgendem Problem…

Ich bin Einzelunternehmer und nutze die Kleinunternehmerregelung.
Nun habe ich einige Rechnungen, die über das Reverse-Charge-Verfahren erstellt wurden.

Sobald ich in Lexoffice die Kleinunternehmerregelung aktiviere deaktiviert er mir auch die mir bekannten Konten und ich kann nicht auf
„1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%“ oder „3123 Sonst. Leistung EU 19% Vorst., 19% USt“ buchen.

Leider habe ich nun noch keine Möglichkeit gefunden das Ganze in Lexoffice zu buchen!

Fakt ist, ich habe eine Rechnung von 100 Euro ohne MwSt. (mit vermerk Reverse-Charge) und müsste daher Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben. Lexoffice kann das nicht. Das ich die Meldung selbst erstellenmuss, habe ich mittlerweile herausgefunden. Aber Buchen müsste ich ja trotzdem irgendwie. Ich möchte ja nicht auf den 19 Euro als Kleinunternehmer sitzen bleiben.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen! Ich bin ja bestimmt nicht der einzige der mit Ebay, Amazon, Shopify, Facebook, Google zu tun hat.

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Du könntest die KU Regelung deaktivieren und manuell die (Inlands) Rechnungen mit 0% UST verbuchen und nur die aus dem Ausland mit 19%. Musste ich jedenfalls so machen. Wäre aber super, wenn LO auch Reverse Charge von selbst könnte.

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Das würde mich auch sehr interessieren! Hat jemand hierfür eine Lösung gefunden? Vielleicht kann jemand vom Lexoffice-Team einmal kurz schildern, wie diese Vorgänge korrekt zu erfassen sind!

Ich stehe vor dem selben Problem! Wie handhabt ihr das? Wäre alles viel einfacher wenn man als Kleinunternehmer auch 13b buchen könnte.