Guten Tag, folgender Sachverhalt
Ich muss eine Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers nach Reverse Charge verbuchen, für die aber keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Ich habe daher folgende Schritte gemacht:
-
Ein neues Aufwandskonto §13b erstellt, dass die Umsätze in der Voranmeldung auf Ziffer 46 verbucht.
-
Den Umsatz Aufwandskonto gegen Kasse verbucht. Als Steuer habe ich entsprechend USt/VSt 19% gebucht, dass mir die Umsatzsteuer auf Zeile 47 und 67 schreibt.
-
Eine zusätzliche Buchung Verbindlichkeit (nicht abziehbare Vorsteuer 4907/Vorsteuerabzug 850) gemacht, da ich eine Steuerautomatik insoweit nicht (neu) erstellen konnte, da nur Umsatzsteuerkonten angegeben werden können.
Das hat funktioniert. Nun ist mir aber aufgefallen, dass für einen Teil doch eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Daher habe ich nun einen Sollsplit auf die zwei neuen Aufwandskonten §13b (wegen Ziffer 46) mit der jeweils identischen Steuerautomatik gemacht. Den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Betrag buche ich ja eh manuell mit einer zweiten Buchung aus.
Wenn ich aber nun den Buchungssatz buchen möchte kommt die Fehlermeldung „Das Sollkonto für die Steuerumbuchung ist nicht angegeben! Bitte überprüfen Sie die Steuerkontenangaben in der Steuersatzverwaltung“. Dort stimmt aber alles…? Und es hat sich ja bis auf den Split nichts verändert.
Wäre um jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße