Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Urlaub. Ein Mitarbeiter arbeitet Vollzeit an 5 Tagen die Woche , diese 5 Tage Beschäftigung werden in der Mitte des Jahres mit einem Änderungsvertrag auf 4 Tage reduziert. Wenn der Mitarbeiter nun aus der Beschäftigung an 5 Tagen z.B. noch 4 Resttage hat, verfallen diese Tage? Kann er diese als 4 volle Tage nehmen, während der Beschäftigung an nur 4 Tagen? Oder werden diese 4 Tage runter gerechnet auf die Teilzeitbeschäftigung. Ich finde dazu nicht so richtig was im Netz bzw. Gesetz. Vielleicht gibt es hier eine klare Lösung?
Danke.
Fanny
Hallo Fanny,
direkt weiterhelfen kann ich nicht. Vielleicht hilft Dir die nachfolgend verlinkte Info von Haufe weiter:
[Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung, Übertragung in Teilzeitbeschäftigung]
Viele Grüße,
Sancho
Hallo Sancho_Pancho,
leider wird kein Link angezeigt
VG Fanny
Den hab ich glatt vergessen:
Viele Grüße,
Sancho
Hallo Fanny, meines Erachtens ist im Arbeitsvertrag festgelegt wieviel Urlaubstage dem Mitarbeiter im Jahr zustehen.
Das heißt im Klartext: Sie verfallen nicht. Es sei denn, der Urlaubsanspruch hat sich extrem verringert und der gesamte Urlaub wurde in Zeiten der 5-Tage Woche genommen.
Hallo Petra,
die Berechnung ist hier etwas kompliziert. Gesetzt den Fall, bei Vollzeit (5-Tage-Woche) betrüge der jährliche Urlaubsanspruch 30 Tage. Bei 4 Arbeitstagen in der Woche würde er 4/5 von 30 Tagen, also 24 Tage betragen.
Die Umstellung erfolgt genau zur Jahresmitte. Somit beträgt der Anspruch
für Januar bis Juni 6/12 von 30 Tagen, also 15 Tage und
für Juli bis Dezember 6/12 von 24 Tagen, also 12 Tage. Zusammen macht das 27 Tage für dieses Jahr.
Aber: Hat er am 30.06. schon mehr als 15 Tage genommen (z.B. 17), stehen ihm die darüber hinausgehenden Tage (2) zusätzlich zu; die kannst Du ihm nicht rückwirkend wegnehmen. Er hätte dann 29 Tage.
Gruß
Rainer
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