Rechnungskorrektur

Hallo an alle Lexware Profis,

ich habe folgende Frage zum Thema Rechnungskorrektur!
Wir nehmen oft einen Teil einer Lieferung an unsere Kunden wieder zurück. Die Buchhaltung möchte eine komplette Stornierung, Lieferschein neu ausstellen (Datum rückwirkend) der Ware die der Kunde behalten hat und neue Rechnung schreiben. Ich halte das für NICHT richtig. Mit einer Rechnungskorrektur würde dieses doch sauer laufen oder nicht? Ein weiteres Argument der Buchhaltung gegen eine Rechnungskorrektur ist, das diese nicht in der Provisionsabrechnung berücksichtigt werden und der Vertreter für Ware Provision erhält, die wir über die Rechnungskorrektur wieder zurück genommen haben!
Über eine Erklärung oder sogar Lösung wäre ich Euch dankbar. Ich wünsche Euch einen sonnigen Tag
schöne Grüße Diana

Hallo Diana,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Dies ist ein klassischer Fall für eine Rechnungskorrektur.

Ich auch nicht. :slight_smile: Inwieweit das steuerrechtlich zu bewerten ist, kann ich nicht einschätzen. Dazu idealerweise das Steuerbüro konsultieren.

Hoffentlich nicht sauer… :smiley: Aber sauber, ja.

Wenn direkt aus der Rechnung die Rechnungskorrektur über Weiterführung erzeugt wird, sollte der Provisionsempfänger aus der Rechnung automatisch übernommen werden. Ansonsten ist dieser manuell zu hinterlegen und dann wird dies auch berücksichtigt.