Rechnungskorrektur einer bezahlten Rechnung: Stornorechnung + Neue Rechnung?!

Hallo,

ich habe das Problem, dass ich eine bereits bezahlte Rechnung aus dem Vorjahr korrigieren soll.
Dabei geht es nur um die Erweiterung der Leistungsbeschreibung, also keine Änderung der Summe.

Im Internet liest man überall dass man dazu eine Stornorechnung mit dem negativen Wert der Rechnung erstellen soll und anschließend die korrigierte Rechnung.
Nur eine korrigierte Rechnung sei nicht ausreichend weil die falsche Rechnung bereits bezahlt wurde. Die Stornorechnung scheint also nötig.

Bei Lexoffice habe ich jetzt aber die folgenden Probleme:

  1. Negative Beträge in Rechnungen sind nicht möglich - daher ist es nicht möglich eine Stornorechnung zu schreiben
  2. Der „stornieren“-Button erzeugt lediglich einen Stempel auf der Ursprungsrechnung…akzeptiert das Finanzamt etwa das als Ersatz für eine Stornorechnung? Es fehlt doch z.B. die eigene Storno-Rechnungsnummer und die negativen Beträge.

Was soll ich hier tun? Ich habe überall gesucht und konnte leider nichts dazu finden. Der Lexoffice-Support-Chat konnte mir hier auch nicht weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus!
Nico

Hallo Nico,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Storno ist in diesem Fall meiner Meinung nach nicht der optimale Weg.

Erstelle einen neuen Belege Rechnungskorrektur, wähle die Kundschaft und dann dort den Rechnungsbeleg, zu dem die Rechnungskorrektur erstellt werden soll.

Dann die Rechnungskorrektur speichern und versenden.
Anschliessend gehst Du zu der (falschen) Originalrechnung und duplizierst diese, änderst, was geändert werden soll, abspeichern und versenden.

Hilft das weiter?

Hallo Steve,

danke für deine schnelle Antwort, das hat mich sehr gefreut! :slight_smile:

Aber leider glaube ich nicht dass ich damit zum Ziel komme :confused: . Eine Stornorechnung muss ja die originale (falsche) Rechnung negativ spiegeln.

Leider sagt mir Lexoffice aber, dass negative Gesamtbeträge nicht möglich sind.
image

Aber hier steht z.B. erklärt

Stornieren Sie die Originalrechnung, indem Sie eine Stornorechnung mit negativem Rechnungsbetrag erstellen. Dadurch verliert die Ursprungsrechnung ihre Gültigkeit und hebt sich buchhalterisch mit dem Verbuchen der Stornorechnung auf.

(Quelle, ganz unten: Rechnungskorrektur und Stornorechnung erstellen - IONOS)

Ich habe hier im Forum mal diesen Eintrag gefunden: Paypal Rückzahlung Beleg zuordnen Fehlermeldung Diese Art der Vernüpfung von Belegen und Bankzahlungen ist nicht zulässi

Ich vermute fast dass ich es so machen muss?

Also meine Idee wäre jetzt gewesen:

  1. Selbst mit Word eine Stornorechnung erstellen, diese in Lexoffice als Beleg erfassen->Einnahmenminderung erfassen, und an den Kunden senden.

  2. Neue Rechnung in Lexoffice erstellen (Duplikat der alten mit korrigierter Leistungsbeschreibung und neuer Rechnungsnummer), an den Kunden senden.

  3. Die Zahlung vom Bankkonto von der originalen, falschen Rechnung entbinden , und dann die neue, korrekte Rechnung anbinden, dabei die alte, falsche Rechnung noch intern in Lexoffice auf Storno setzen damit das zumindest dokumentiert ist.

=> Jetzt müsste sich ja der Minusbetrag der Stornorechnung (Beleg erfassen → Einnahmenminderung) mit der neuen, korrekten Rechnung aufheben und dann sollte das auch mit der Umsatzsteuer so klappen, d.h. 0€ Umsatzsteuer für diesen Monat. So will ich es ja auch weil diese ja schon im Vorjahr bezahlt wurde…oder denkst du dass ich da noch irgendwelche Umsatzsteuer-Ummeldungen/Korrekturen beim Finanzamt machen muss? Wäre doch ärgerlich weil am Ende ja das gleiche bei rauskommt. Was meinst du?

Nochmals vielen Dank!
Nico

Du mischst Dinge. Eine Stornorechnung ist etwas anderes wie eine Rechnungskorrektur.

Ja und das macht auch überhaupt nichts.
Die Rechnungskorrektur sagt allein schon von der Belegart aus, dass es keine Forderung erzeugt, sondern einen Einnahmenminderung ist. Früher hiess Rechnungskorrektur noch Gutschrift.

Das Internet ist eine feine Sache, aber manches ist Quatsch und anderes muss man zuzuordnen wissen. Es gibt Systeme, bei denen mit Negativbeträgen gearbeitet wird, andere Systeme tun dies nicht. Wenn Du einen Storno erzeugst wird bei lexoffice im Hintergrund schon richtig gebucht. Ebenso, wenn Du eine Rechnungskorrektur erzeugst.

Das kannst Du machen. Macht halt mehr Arbeit.
Du kannst auch den Weg gehen, den ich oben beschrieben habe.

Mach wie Du es möchtest. Ich habe zum Ablauf alles geschrieben. :slight_smile: