Rechnungskorrektur als offener Posten korrekt verbuchen

Hallo Zusammen,

wir benutzen seit Neustem Lexware Warenwirtschaft und Buchhalter. Ich habe eine Frage zu dem richtigen Umgang mit Rechnungskorrekturen im Buchhalter.

Der Fall ist wie folgt:
Eine Rechnung wurde über Warenwirtschaft geschrieben und im Buchhalter verbucht (liegt im Journal). Sie wurde nicht bezahlt und ist als OP in der OP Liste des Buchhalters zu finden. Nun meldet sich der Kunde aufgrund einer fehlerhaften Anschrift. Die Rechnung wurde als Rechnungskorrektur berichtigt und auch in den Buchhalter und ins Journal überführt. Zudem wurde eine neue Rechnung ausgestellt.

Theoretisch und auch parktisch gleichen sich fehlerhafte Rechnung und Rechnungskorrektur ja aus. Da sie jedoch verbucht sind, habe ich in meiner OP Liste zu dem Debitor nun 3 Positionen. Die neue Rechnung ist logisch - Sobald der Zahlungseingang kommt, kann ich den OP ausbuchen.

Wohin buche ich jedoch die falsche Rechnung + die Rechnungskorrektur und was passiert mit meinem Umsatz (ist dieser jetzt verfälscht)? Ich habe gedacht, die OPs könnten bereinigt werden, das geht bei einer IST-Besteuerung jedoch nicht?

Beides auf das Bankkonto zu verbuchen wäre falsch, da faktisch kein Zahlungseingang bzw. Rückzahlung vorlag.

Vielen Dank für die Unterstützung!