Rechnung stornieren nach Datev Export

Hallo Zusammen,

ich habe da ein kleines Problem. Wir nutzen Lexware Professional. Unser Steuerberater wollte von uns die Buchungen bis jetzt für den Jahresabschluss 2015. Also habe ich einen Datev Export gemacht.
Nun sollte ich einen Rechnung vom Mai stornieren oder eine Gutschrift erstellen.

Zuerst versuchte ich in der Warenwirtschaft über die Funktion Wandeln eine Gutschrift zu erstellen. Es zeigte mir aber nur Rechnungskorrektur an. Also habe ich die Rechnung storniert. Wenn ich nun im Buchhalter stornieren will, geht das nicht. Ich bekomme die Meldung: "Die Buchung befindet sich beim Steuerberater zu Bearbeitung. Sie kann nicht storniert werden.

Was kann ich denn nun machen um die Rechnung zu stornieren? Soll ich die Daten die ich exportiert habe einfach wieder importieren? Oder habe ich dann alles doppelt drinn?

Vielen Dank schon mal.

LG Claudi

Hallo,

ich konnte das Problem mittlerweile lösen.

LG Claudi

Hallo Claudi,

super, freut mich zu lesen. :slight_smile:

Bist Du so lieb und teilst uns noch mit, wie Du es hast lösen können? Damit hilfst Du anderen AnwenderInnen sicherlich auch weiter.

Vielen Dank.

Hallo Claudi,

es gibt in deinem Fall ja auch keine „Gutschrift“, sondern wirklich eine Rechnungskorrektur - so heisst das nämlich, weil der Gesetzgeber hier klar zwischen Gutschriften und Korrekturen inzwischen unterscheidet. Eine Gutschrift gibt es nur noch, wenn der Empfänger einer Lieferung oder Leistung mit dem Lieferanten abrechnet, also eine Rechnung des Lieferanten durch eine Gutschrift ersetzt. Alles andere sind Rechnungskorrekturen - das von dir beabsichtigte Vorgehen wäre das Richtige gewesen.

Gruß Ecrivain

Hallo zusammen,

ich hatte im den falschen Export gewählt. Ich hatte das Lexware Beraterformat erwischt. Und dann kann man erst wieder was ändern, wenn die Daten vom Steuerberater zurückkommen. Wir haben eine Festplatte die regelmäßig Sicherungskopien macht. Mithilfe so einer Sicherungskopie habe ich das Programm auf den Stand vor dem Export zurückgesetzt. Ich musste zwar ein paar Buchungen nochmal machen, aber das waren zum Glück nicht viele.

Außerdem konnte wurde aus dem Begriff Gutschrift einfach Rechnungskorrektur.

Aber vielen Dank für eure Antworten!

LG Claudi

backup ist immer gut; aber „Gutschrift“ geht sogar, siehe BMF v. 25.10.13 - aber Rg-korr ist schon besser

Hallo zusammen,

Ergänzend:

und

1 „Gefällt mir“