Guten Morgen,
wir haben im Dezember 2018 eine Rechnung an einen Kunden erstellt.
Diese hat er nur teilweise beglichen. Eine Klärung steht bis heute aus…
Nun brauch unser Steuerbüro aber einen Nachweis was mit dem Restbetrag passiert ist.
Wir verzichten darauf…
Im Lexware kann ich ja über Weiterführen der Rechnung eine Belichtungskorrektur machen, welche wohl gleichzeitig auch eine Gutschrift ist?!
Was sich mir noch nicht erschließt, über welchen Betrag mache ich diese Korrektur? Über den Betrag der nicht bezahlt wurde oder über den Betrag der bezahlt wurde?
Und wie verbuche ich das ganze anschließend?
Zur Info, unsere Buchhaltung wird extern über ein Steuerbüro gemacht. Ich mache quasi nur die Vorbereitung dafür, muss aber die Rechnungseingänge trotzdem buchen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.