übersichtlicher wäre es aus meiner Sicht, wenn die Beträge beider Seiten überweist und nicht verrechnet werden.
Falls der Kunde Ihnen eine Gutschrift erstellt hat, könnte man im Verwendungszweck schreiben, dass man die Gutschrift mit der eigenen Rechnung verrechnet hat und jeweils die Belegnummern angeben. (Gutschrift soll verrechnet werden oder wird Gutschrift überwiesen)
Falls es auf beiden Seiten Rechnungen sind, sollte man vorher Absprache mit den Kunden halten um Chaos zu vermeiden.
Auch hier kann man es dann im Verwendungszweck bei der Überweisung vermerken.
Wenn es schon im Beleg verrechnet werden soll weiß ich nicht, ob es rechtens ist, z.B. eine manuelle Position erstellen mit Betrag -200 € und "Ihre Rechnung #### nennen.
In jedem Fall sollte mit dem Kunden kommunizert werden, weil man ansonsten Gefahr läuft, die Beträge doppelt hin und her zu überweisen.
ich würde die 100 EUR der offene Forderung zuweisen und den Differenzbetrag stehen lassen. Diesen dann - wie auch die 200 EUR Erlös über Privat buchen. Eine andere Option sehe ich leider nicht. Bei einer klassischen Buchhaltung könnte das problemlos gebucht werden, da sich hier Konten direkt ansprechen lassen. In lexoffice ist das so, soweit ich das bisher überblicke - leider nicht möglich.
Ob es steuerrechtlich korrekt ist, müsstest Du ggf. mit Deinem Steuerbüro abklären.
Von Lexoffice gibt es den „genialen“ Tipp, fiktive Zahlungsvorgänge über die Kasse abzuwickeln und im Text zu vermerken, dass es sich um eine Dummy-Buchung handelt, die mit der Kasse nichts zu tun hat.
So viel zum Thema GoBD! Gerade im Kassenbuch sollte man nicht rumpfuschen mit Buchungen, die da nicht hingehören. Ja, ok - wenn man das gut dokumentiert hat, dann haut Dir der Prüfer nicht zwingend uff’m Kopp. Aber schräg anschauen wird er Dich schon.