ich bin ganz neu hier und auch im Thema Lexoffice bzw. allgemein der Buchhaltung, deshalb bitte nicht gleich steinigen für diese (vielleicht) doofe Frage
Ich habe ein Laptop auf Rechnung gekauft und 14 Tage Zahlungsziel. Das Laptop hat mir optisch live aber nicht zugesagt, daraufhin habe ich es zurückgeschickt.
Nun habe ich ja die Rechnung erhalten, da ich aber kein Geld überwiesen habe, habe ich keine Ausgabe dazu. Kann ich die Rechnung jetzt einfach „vernichten“? Oder wie verbuche ich das am besten? Es gibt ja nichts zum buchen m.M.n.
Gab es seitens dem Lieferanten eine Rechnungskorrektur, ein Storno oder einen anderen Beleg nach der Rücksendung? Dann hättest Du 2 Belege, welche Du über ein Verrechnungskonto ein und wieder ausbuchen könntest, um einfach die Form zu wahren.
Wenn es aber keinen Zahlfluss gab und auch nicht geben wird, kann man das aus meiner Sicht buchhalterisch ignorieren. Den Beleg selbst würde ich jedoch aufbewahren.
Um 100% sicher zu gehen, kläre das am Besten mit Deinem Steuerbüro.
Hallo, vor 10 Jahren habe ich angefangen meine Buchhaltung selbst zu erledigen und lerne immer wieder etwas neues hinzu. Empfehlenswert wäre es vielleicht, sich als Neuanfänger, an einen erfahrenen Buchhalter im Bekanntenkreis zu wenden. Oder halt gegen Bezahlung bei einem Steuerberater. Youtube.de Videos gibt es auch zu vielen Fällen, aber man hat ja nicht immer Zeit sich so etwas in Ruhe anzuschauen. Vorab wäre wohl zu bewerten, ob es sich um ein GWG handelt oder ob das Notebook über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. Hierdurch ergäbe sich dann auch das Sachkonto für die Verbuchung (Im SKR03 Konto 0490 oder als GWG Konto 4980) Für den angefragten Fall könnte man vielleicht ein Kreditorenkonto anlegen wie z.B. im SKR03 Konto 10050 Name: Diverse Kreditoren ?? Dann die Eingangsrechnung verbuchen z.B. 0490 auf 10050 und wenn der Stornobeleg kommt, wieder ausbuchen 10050 auf 0490 mit Ausgleich des zuvor erzeugten offenen Postens. Kommt kein Stornobeleg würde ich ebenso ausbuchen (10050 auf 4930 ) und einen Storno-Vermerk auf der Eingangsrechnung machen. Vielleicht erscheint doch noch eine Abbuchung vom Geschäftskonto? Dann kommen noch mehrere Buchungen hinzu, aber da sollte man sich als Buchhaltungsanfänger wie bereits erwähnt z.B. bei einem Steuerberater Rat einholen oder notfalls nach Vorschlägen für die Buchungssätze im Internet googlen. Viel Erfolg noch bei der Selbständigkeit
Nein, es gab bisher keine Rechnungskorrektur.
Habe auch meine Steuerberaterin gefragt, sie meinte auch ich kann die Rechnung einfach vernichten.
Wie bereits erwähnt gab es ja weder eingehenden noch ausgehenden Zahlungsfluss.
Hallo,
danke für die Antwort, aber wie ich gerade auch schon Steve geantwortet habe: meine Steuerberaterin meinte auch, dass die Rechnung vernichtet werden kann, da es keinen Zahlungsfluss gab und geben wird.
Schöne Woche
Dies würde ich, wie bereits geschrieben, nicht tun, da es sich immer noch um ein Geschäftsvorfall handelt, wenngleich dieser wieder rückabgewickelt wurde. Also aufbewahren des Beleges empfehle ich hier. Wenn Deine Steuerberaterin die Vernichtung empfiehlt, würde ich mir dies tatsächlich schriftlich geben lassen.
Ich schließe mich Steve an, ich würde die Rechnung aufbewahren und dazu schreiben, dass es zurückgeschickt wurde. Du hast ja bestimmt einen Versand-Beleg, den du dazu heften kannst.
Ich würde auch die Bestätigung der Firma, dass der Laptop wieder dort eingegangen ist dazu heften.
Wenn alles korrekt läuft, müsstest du einen Storno bekommen. Die müssen das ja intern auch regeln.