Rechnung aus EG-Ausland im Inland weiterberechnen

Hallo,

Wir haben eine Anwaltsrechnung aus Frankreich (gem. Artikel 196).
Diese habe ich unter SKR04 5923 (und damit auch auf 1407, 3807) verbucht.
Ein Teil dieser Rechnung soll von uns an ein Unternehmen (ist in D) weiterberechnet werden, welches auch von dieser Anwaltsleistung profitiert hat.

Meine Frage:
Berechne ich diese Leistung nun mit oder ohne USt weiter?

Vielen Dank!

Hallo sbergo,

ich persönlich würde vermutlich ohne Steuer berechnen, wenn es tatsächlich eine Weiterberechnung ist.

Da dieser Sachverhalt jedoch steuerechtliche Konsequenzen haben kann und ich kein Steuerberater bin, solltest Du hierzu Deine_n/eine_n SteuerberaterIn konsultieren.

1 „Gefällt mir“