Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei Lexoffice mit der Verbuchung von Auslands-Eingangsrechnungen. Wie verbuche ich sie, dass sie auch in der Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig angezeigt werden?
Muss ich bei der Erfassung der Rechnung MwSt angeben oder steuerfreie Rechnung? Wo kann ich angeben, dass die Rechnung aus dem Ausland kommt?
Welches Ausland? Du musst hier unterscheiden zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen/Leistungen und Drittlandslieferungen/Leistungen. Und bei letzterem ist es durchaus nicht immer steuerfrei, informiere dich über § 13b UStG.
Bei Eingabe der Rechnung musst du dann entscheiden, ob steuerfrei oder innergemeinschaftlich oder § 13b
Auf jeden Fall aufpassen, gerade bei Lieferungen aus Drittländern muss man wegen der Einfuhrumsatzsteuer aufpassen.