Rechnung aus dem Ausland / innengemeinschaftliche Lieferung

Hallo,
ich hab die entsprechenden Forenbeiträge zum Thema schon gelesen, aber leider keine Lösung gefunden.
Ich habe eine Rechnung aus dem Ausland (konkret Frankreich), welche mir ohne Angabe von Umsatzsteuer gesendet wurde. So weit alles korrekt, Umsatzsteuer ID drauf usw. Es handelt sich hierbei um eine Warenlieferung (also nicht buchbar als Fremdleistungen).

Wie verbuche ich die Rechnung nun korrekt? Ich muss hier ja die abziehbare Vorsteuer und den inngergemeinschaftlichen Erwerb zusätzlich zum Warenwert (also dem Rechnungswert da Nettorechnung) abbilden.

Dies ist mir aber nicht möglich. Hat jemand eine Idee, wie ich das verbuche? Wareneinkauf mit 0% Steuern ist möglich, aber ja nicht korrekt.

Lieben Dank!

Hallo Pari,

du musst Dir einen Steuerschlüssel inkl. der dazu notwendigen Konten für I.G.E anlegen (Innergemeinschaftlicher Erwerb), dann wird bei Buchen des Geschäftsvorfall mit diesem Steuerschlüssel automatisch eine 2. Buchung erzeugt und die Salden auch für die USt.-VA. eingetragen. Es gibt bei Lexware eine FAQ, wie was wo einzutragen ist - bitte schau danach auf der Lexware-Homepage

Hallo,
Ganz lieben Dank für die Antwort. Ich bin bei meiner Recherche schon auf die lexware FAQ gestoßen, hab aber leider nur das hier gefunden

Dies ist bei mir leider nicht zutreffend- wenn ich den innergemeinschaftlichen Erwerb als solchen buche, werden falsche 19 Prozent berechnet, nämlich solche vom Nettobetrag.

Gibt es einen entsprechenden Beitrag zum Erstellen des angesprochenen Steuerschlüssels?

Vielen Dank!

ich habe für dich bei Lexware gesucht :grinning:

Stichwort: Innergemeinschaftlicher Erweb - 2 Treffer - der erste passt

Vielen Dank. Wie ich nun weiter hier im Forum gelesen habe, klappt das mit dem Anlegen der Steuersätze wohl nur in einer anderen Version von Lexware (Faktura + Auftrag). Mir ist dies leider nicht möglich. Das Problem ist also dadurch leider nicht gelöst.

was für ein Programm in welcher Version setzt Du denn ein?

Hi,

laut Profil Lexware Office. Ich verschiebe ins passende Forum.

In Lexware Office kannst Du keine Steuersätze anlegen.

Warum ist das denn falsch?

Ich hab den Fehler gefunden (vermute ich zumindest).
Man muss Beträge aufteilen ohne sie aufzuteilen. Ergo ich muss lediglich von netto zu brutto wechseln und dann noch einmal den gleichen Nettobetrag, der ganz oben steht als aufgeteilten Betrag kopieren.
Es ist etwas verwirrend, das ganz oben trotz Wechsel von Netto zu Brutto immer „Gesamtbetrag inkl. Steuern“ steht und man eben diesen Nettobetrag dann noch einmal als i.g.E. angeben muss.
Aber so gebucht gibt es keine Veränderung in der Gesamt Zahllast, so dass ich hoffe, das dies richtig ist.

Lieben Dank für den Denkanstoß!

Hm…

Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung programmintern erfolgt.

Das ist ein Zitat aus dem von Dir geposteten Hilfeartikel. Die wählst die passende Kategorie, trägst den Nettobetrag (ein anderer steht ja auch nicht auf dem Beleg) ein und verbuchst das. Den Rest macht die Logik im Hintergrund.

ja - nur um den Nettobetrag erfassen zu können muss ich eben auf „Betrag aufteilen“ - dort steht ganz oben „Betrag inkl. Steuern“ und dann folgt die Aufteilung.
Ganz oben ändere ich dann in Netto - das „Betrag inkl Steuern“ bleibt allerdings oben über dem Feld stehen. Und erst in der Aufteilung kann ich dann erfassen, dass der Betrag, den ich tatsächlich gezahlt habe der Nettobetrag ist.
Ergo: ich kann nicht in der ersten Eingabemaske den „innengemeinschaftlichen Erwerb“ auswählen, sondern muss den Umweg über „betrag aufteilen“ gehen ohne den Betrag aufzuteilen :sweat_smile:
Diese Logik hat sich mir nicht direkt erschlossen.