Hallo zusammen,
hab mal wieder eine Frage zu
Prüfung der Umsatzsteuernummer bei EU-Kunden.
Bei Erstlieferung (Neukunde) wird automatisch die Prüfung abgefragt und geprüft und das Ergebnis archiviert. ![]()
Die Prüfung muss jedoch jährlich erfolgen. ![]()
Nach Ablauf der Jahresfrist, wäre es hilfreich, bei Neuerstellung eines weiteren Auftrags wieder den Hinweis der fälligen Prüfung zu erhalten. ![]()
Kann man das iwie steuern oder abrufen, damit dies nicht übersehen wird?
Über eine Antwort wäre ich sehr froh… ![]()