Prüfung der Umsatzsteuernummer für EU-Kunden

Hallo zusammen,

hab mal wieder eine Frage zu

Prüfung der Umsatzsteuernummer bei EU-Kunden.

Bei Erstlieferung (Neukunde) wird automatisch die Prüfung abgefragt und geprüft und das Ergebnis archiviert. :relieved:

Die Prüfung muss jedoch jährlich erfolgen. :sweat_smile:
Nach Ablauf der Jahresfrist, wäre es hilfreich, bei Neuerstellung eines weiteren Auftrags wieder den Hinweis der fälligen Prüfung zu erhalten. :thinking:

Kann man das iwie steuern oder abrufen, damit dies nicht übersehen wird?

Über eine Antwort wäre ich sehr froh… :blush:

Hi,

eigentlich Prüfung vor jeder Lieferung:

Eine Erinnerung gibt es so leider nicht.

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Ok, danke für die schnelle Rückmeldung :slightly_smiling_face:

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