Zunächst einmal „Hallo“. Ich bin ganz neu in LexOffice und nutze es erst seit rund 3 Wochen. Tolles Programm. Soweit bin ich sehr zufrieden aber ich habe einen Sonderfall, den ich nicht gelöst bekomme. Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich bekomme regelmäßig Einnahmen von Google AdSense, die ich auch ohne Probleme in LexOffice verbuchen kann. Das klappt soweit. Nun ist es so, dass ich eine externe Person habe, die Anspruch auf einen Teil dieser Einnahmen von Google AdSense hat.
Wie kann ich diese Provisionen in LexOffice verbuchen? Meine erste Idee war, ihm eine „Rechnung“ zu schreiben mit einem negativen Betrag also z.B. -150,00 Euro. Und ihm dann diesen Betrag zu überweisen. Das ist scheinbar in LexOffice nicht möglich.
Die zweite Möglichkeit wäre für mich, dass ich die Person selber als „Lieferanten“ anlege und dann selber eine Art „Lieferanten-Beleg“ hinterlege und diesen Beleg ihm zuweise also als Beispiel:
Betrag 150 Euro
Lieferant: Timo G.
Leistungen: XXX
Würde die zweite Lösung funktionieren? Oder muss er mir tatsächlich jedes Mal eine echte Rechnung schreiben? Möchte unnötigen Aufwand vermeiden. Denn die Provisionsabrechnung mache ich ja und könnte ihm direkt das ihm zustehende Geld überweisen und eine Art Gutschriftsbeleg erstellen.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus
Wenn ihr einen Vertrag macht und du aufgrund des Vertrags eine wiederkehrende Buchung machst. Dann hast du nur ein Schriftstück. Oder er schreibt dir eine Sammelrechnung.
danke für deine Hilfe. Der Vertrag ist nicht das Problem aber ich muss ja eine Buchung machen und der Buchung ja eine Rechnung oder irgendwas anderes entgegenstellen. Sammelrechnung kann er natürlich machen alle 6 Monate oder so. Aber wir wollen ja eigentlich monatlich abrechnen.
Sammelrechnung heisst das du eine Rechnung bekommst auf der zum Beispiel für die nächsten 24 Monate die monatlichen Beiträge aufgeführt sind.
Ähnlich wenn du ein Auto least, da gibt es auch keine monatliche Rechnung.
Du kannst aber genauso monatlich eine Gutschrift erstellen die du dann überweist.
Und nicht zuletzt sollte es ja auch kein Problem sein das dein Vertragspartner dir monatlich eine Rechnung schickt.
Das ist ein getrennter Vorgang! Du musst hier einen Ausgabebeleg erzeugen - eine Gutschrift an den Empfänger kann man in LexOffice nicht erstellen. Daher ist der Rat von Lutze insofern richtig, als die externe Person dir nach Erhalt eine Rechnung schreibt. Sammelrechnung geht hier nicht, weil die Beträge variieren. Du nennst der externen Person den Betrag (per Mail) und erhälst dann eine Eingangsrechnung, die du auf Fremdprovisionen buchst. Du darfst hier nicht deine Einnahmen mindern - das ist verbotenes Saldieren.
Vielen Dank für eure tollen Beiträge. Ihr helft mir damit sehr. Ich habe mich prinzipiell schon damit „abgefunden“, dass er eine Rechnung schreiben muss.
Aber jetzt kommt folgendes:
Ich habe parallel zu diesem Forumseintrag auch den Support von LexOffice angeschrieben und sie haben mir bestätigt, dass diese Form der Gutschrift in LexOffice nicht möglich ist. Bestätigt also auch eure Aussagen. Ich könnte jedoch die Gutschriften extern erstellen (also z.B. in Word) und dann in LexOffice als Ausgaben-Beleg verbuchen.
Das wäre für mich eine Alternative. Könnt ihr mir sagen, wo ich mich informieren kann wie:
a) eine Gutschrift rechtlich aussehen muss? Ist das genau das Gleiche wie eine Rechnung nur dass im Titel „Gutschrift für …“ stehen muss? Beim Googeln habe ich leider keine Vorlage finden können.
b) Wie verbuche ich diese Beleg dann rechtlich korrekt in LexOffice? Wenn ich „Provision“ in LexOffice eingebe, dann schlägt er mir „Fremdleistungen §13b“ vor. Ist das so korrekt?
Wie eine Gutschrift aussehen muss, habe ich gerade entdeckt:
Ist quasi wie eine Rechnung nur mit speziellen Angaben. Das bekomme ich hin und kann meine eigene Word-Vorlage anpassen. Ist schon einmal super. Ich brauche quasi nur noch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID von der Person.
So - und wie verbuche ich diesen Beleg dann korrekt in LexOffice? Wäre das dann ganz klassisch „Fremdleistungen > Dienstleister“ oder einfach nur „Fremdleistungen > Fremdleistung“?
Ok, ich habe die Antworten mittlerweile tatsächlich selber und mit Hilfe meines Steuerberaters herausfinden können. Ich möchte die Antworten hier teilen, da das Ganze vielleicht auch jemand anderem weiterhilft.
Also:
Ich erstelle jeden Monat eine Gutschrift. Diese ähnelt, was die Inhalte angeht, sehr einer Rechnung. Es muss jedoch zwingend im Titel „Gutschrift“ auftauchen. Hier gibt es eine gute Vorlage dazu:
Zwingend notwendig ist der Name der Person, seine Straße und sein Wohnort. Zusätzlich noch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID. Dies wird in das Dokument mit eingepflegt.
Verbucht wird das Ganze dann unter „Fremdleistungen > Dienstleistung“, weil hier jemand anderes für mich tätig wird und dafür seine Provision erhält.
Wenn man Kleinunternehmer ist, dann muss auch in diesem Dokument zwingend der Hinweis bzgl. der Kleinunternehmerregelung rein.
Hallo, ich habe gerade exakt die gleiche Problematik. Eine Frage bleibt hier noch offen für mich: Muss auf den Provisionsbetrag noch die Umsatzsteuer drauf gerechnet werden, oder steckt die bereits im Provisionsbetrag drin?
Das hängt von verschiedenen Umständen und auch den Regelungen im Vertragsverhältnis zwischen Dir und der anderen Partei ab. Wie die umsatzsteuerpflichtig bist, sind im Regelfall auf Deine Leistungen Umsatzsteuern zu erheben.
Für eine steuerrechtlich verbindliche Auskunft, bitte ein Steuerbüro kontaktieren.