Hallo liebes Team,
ich habe bei der Erstellung der E-Bilanz folgendes Problem:
Unternehmen: UG
Kontenrahmen: SKR04
Taxonomie: 5.2
In der E-Bilanz-Zentrale befinde ich mich im Punkt „Konten zuordnen“.
Das Konto 7790 Vorabausschüttungen (25.500,-- €) wurde nicht automatisch zugeordnet.
Eine manuelle Zuordnung will mir nicht gelingen. M. E. müßte diese erfolgen in der GuV unter „Ausschüttung“. Dieser Punkt wird aber nicht vorgegeben. Eine Alternative finde ich nicht.
Ohne passende Zuordnung stimmt naturgemäß die Bilanzsumme nicht. Die Differenz ist exakt der Betrag von 25.500,-- €.
Welche Zuordnung muß ich vornehmen? Bin am verzweifeln…
Vielen lieben Dank vorab.
Hallo bellaplaya,
welchen Abschluss willst du denn melden? Die Taxonomie 5.2 gilt nur noch für Abschüsse von Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2015 endeten. D.h. für einen Abschluss 2015 müsstest du die Taxonomie 5.3 verwenden (5.4 ist m. K. n. noch nicht von elster freigegeben).
Generell: Vorabauschüttungen betreffen die Gewinnverwendung und gehören nicht zur steuerlichen Bilanz. Wenn du nicht mit einer Einheitsbilanz arbeitest, müsstest du die entsprechende Frage zur Überleitung in den Stammdaten anhaken.
Erst mit der Taxonomie 5.4 sind für Personengesellschaften (eine UG gehört hier nicht dazu!) die Entwicklung der Kapitalkonten anzugeben.
Gruß Ecrivain
1 „Gefällt mir“
Hallo Ecrivain,
die Probleme habe ich bei den Jahren 2013 und 2014 (Taxonomie 5.2).
Lt. Datev-Kontenrahmen gehört das Konto 7790 (Vorabausschüttungen) unter GuV und dort bei Ausschüttungen. Aber eben dies finde ich bei der versuchten Zuordnung nicht. Eine automatische Zuordnung ist nicht erfolgt, obwohl das Konto bereits im Kontenrahmen enthalten war.
Danke für Eure Hilfe, bin schon seit Tagen am verzweifeln.
Hallo bellaplaya,
das ist für die handelsrechtliche GuV auch richtig so - aber nicht für die steuerrechtliche. Hier ist definitiv beim Jahresergebnis Schluss - die steuerliche Verteilung des Gewinns folgt anderen Regeln als die handelsrechtliche. Daher ja auch meine Frage nach Einheitsbilanz oder zwei getrennten Rechnungswerken. Bei getrennten Werken muss dies entsprechend in der überleitung eingetragen werden.
Schöne Ostern
Ecrivain