Privat gezahlt

Hallo, wir sind seit August 2023 selbstständig. Es wurden Rechnungen vom Privatkonto abgebucht. Zum Beispiel Amazon, Adobe… Rechnungen wurden vom Privatkonto abgebucht. Wie soll ich die Rechnung buchen? Also soll ich die Rechnung ganz normal als Ausgabe nehmen und dann die Zahlung als privat bezahlt nehmen oder soll ich Zahlungsart Kasse nehmen. Die Rechnungen wurden vom Privatkonto abgebucht.
Falls ich die Rechnung als Ausgabe und die Zahlung als privat bezahlt nehme, muss ich dann noch was machen?
Sowie Geld vom geschäftlichen Konto an privat überweisen oder als Privateinlagen buchen? Weil ich hier oft gelesen habe, dass man als Privateinlage buchen soll. Wenn ja, wie mache ich es?

Guten Tag, magst du einmal mitteilen, was für ein Rechtsform ihr habt? Denn Privateinlagen sowie Privatentnahmen verstehe ich dass es nur bei Einzelunternehmer oder Personengesellschaft geht. Solltet ihr eine Kapitalgesellschaft haben wird das schwer.
Zudem wäre ein Privateinlage eine Finanzierung spritze.
Wenn es sich hierbei um ein Einzelunternehmen oder Personengesellschaft handelt, würde ich die Rechnung als bezahlt markieren. Dabei interessiert es ja nicht von welches Konto was abgebucht wird. Man ist ja nicht verpflichtet ein gesonderte Konto zu führen.
Ob das Finanzamt Ausgaben an Amazon insbesondere die Beiträge für das Abo berücksichtigt bezweifel ich.
Bei Kapitalgesellschaft wäre ich hier extrem vorsichtig hier hat eine strikte Trennung zu erfolgen wodurch denn ebenfalls die Rechnungsempfänger unbedingt die Firma sein sollte.

Gruss Huskey

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Hallo Stein,
ich würde für Rgn, die vom Privatkto gezahlt wurden immer Überweisungen vom Geschäftskto auf das Privatkto veranlassen. Auch wenn es umständlich erscheint. Und die Rgn dann ganz normal als Geschäftsausgabe buchen. Ansonsten kann die Firma sich keine Vorsteuer abziehen. Ich würde versuchen, das streng zu trennen. Rechnungsempfänger sollte auch immer die Fa. sein.

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Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

wie richtig angemerkt wurde, ist die Gesellschaftsform entscheidend. Dies also bitte mitteilen.

Kann man machen, um das Defizit auszugleichen. Ergebniswirksam ist das jedoch im Regelfall nicht und im Grunde auch nicht relevant.

Das geht auch wenn die Zahlung von privaten Konto erfolgt, ohne dass es ausgeglichen wird. Dann einfach als Aufwand gegen Privateinlage buchen. Wie eingangs erwähnt hängt das jedoch von der Firmierung ab.

Das ist nicht korrekt. Wenn die Rechnung alle erforderlichen Angaben erhält und korrekt adressiert ist, spielt es zunächst keine Rolle, auf welchem Weg bezahlt wurde.

@Stein Kann es sein, dass Du lexoffice nutzt und nicht Lexware buchhaltung?

Hallo Stein,

wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, musst Du Dich selbst als Kreditor anlegen (bei Einzelunternehmen nicht möglich, da man keine VB gegenüber sich selbst haben kann).

Um nicht jeden einzelnen Beleg buchen anweisen zu müssen, legt man sich am besten eine Excel-Tabelle an und verwendet für jedes Aufwandskonto und VSt.-Satz eine Spalte sowie vorne und oben Summenspalten. Zur Abrechnung druckt man diese Tabelle aus und bucht sie per Splittbuchung ein:
Haben = Kreditor, Betrag = Gesamtsumme, Buchungstext = „Privatvorlagenabrechnung vom…“
Soll = gesplittet und in die Splittmaske kommen die auf die einzelnen Aufwandskonten entallenden Spaltensummen. z.B. kann das Konto 4980 sowohl mit 7% als auch mit 19% VSt. belastet sein. Dann sind dafür 2 separate Spalten zu bilden. Die Belege sind der Aufstellung beizufügen.

Wichtig: Die Überweisung hat mit dem nächsten Zahllauf zusammen mit den anderen Kreditorenfälligkeiten zu erfolgen! Ein Zurückhalten zwecks besserer Liquidität würde eine vGA darstellen!

Gruß
Rainer

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