Eine Firma hat ein gebrauchtes Kfz Volvo XC60 gekauft am 16.05.2012 für 14876,03 Euro.
Nach Abschreibungen bis 31.12.2014 ist den Restwert 5000 Euro.
Die Firma wurde aufgelöst und eine UG vom gleiche Geschäftsführer gegründet, welch das Kfz für den Restwert von 5000 Euro von die aufgelöste Firma übernommen (gekauft) hat.
Muss die UG dann den AHK von 5000 Euro in die Anlagen buchen? Oder den Kaufpreis von 14876,03 Euro der aufgelöste Firma?
Hallo hubbie,
Ja, das ist ja der Kaufpreis.
Den weiss man im Zweifel ja gar nicht.
Für etwaige 1% Regelung ist eh der Bruttolistenpreis entscheidend.
Danke verstanden Steve
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