Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppe passen nicht zusammen

Hallo alle zusammen,

einer unserer Mitarbeiter hatte wohl eine falsche Personengruppe und eine falschen Beitragsgruppe. Daraufhin bekam ich einen Brief der Deutschen Rentenversicherung mit dem Hinweis, welche denn richtig wäre. Das hab ich dann natürlich sofort geändert. . Leider zeigt mir mein Programm einen Fehler in dem Beitragsschlüssel auf: „Die Beitragsgruppe für die Arbeitslosenversicherung „2-halber Betrag Arbeitgeber“ ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze zulässig.“

Also stimmt irgendwas nicht mit der Zusammensetzung des Alters unseres Mitarbeiters und der Personengruppe und/ oder dem Beitragsgruppenschlüssel nicht ( meine Vermutung).

Nachdem ich mich dann nochmal mit der Deutschen Rentenversicherung besprochen habe und dort meine Fragen gestellt habe, meinten diese dass es eigentlich richtig wäre, also gehe ich stark davon aus, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Die Personengruppe soll 119 sein und der Beitragsgruppenschlüssel 3-3-2-1. Der Mitarbeiter ist mittlerweile 66 und ich soll dies Rückwirkend in 2023-2024 ändern.

Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und mir kann einer helfen. Vielen Dank schonmal!

Hallo @micha234,

in welchem Abrechnungsmonat stehst Du gerade?

Viele Grüße
Sancho

Guten Morgen ich bin noch im Dezember 2024.

Liebe Grüße
Micha:)

Guten Morgen,

Du erstellst erst einmal eine Datensicherung. Dann gehst Du über Datei - Abrechnungsjahr wechseln in 2023 und öffnest über Lohndaten die Jahresübersicht des MA und klickst den ersten zu korrigierenden Abrechnungsmonat doppelt an. Da wählst Du korrigieren und kannst dann oben links die Stammdaten finden und ändern. Am Ende schließt Du den Korrekturmodus oben rechts und übernimmst die Änderung bis zum aktuellen Abrechnungsmonat.

Die Differenz zur ggf. bereits erfolgten Dezemberabrechnung musst du manuell ermitteln. Die würde das Programm nur in ausweisen, wenn wir aus 01/25 korrigieren. Aus 01/25 können wir aber 2023 nicht mehr korrigieren. Ich würde die Korrekturbeträge auf der Abrechnung 12/2 und die eventuelle Korrektur zur Auszahlung12/24 manuell übermitteln.

Alle Meldungen erzeugt das Programm dann selbst. Du musst nur versenden.

Viele Grüße
Sancho

Vielen Dank erstmal für die Antwort, die Korrektur klappt. Das einzige Problem was es da noch gibt ist, dass ab dem Monat der zu korrigieren ist folgender Fehler auftritt:
„Die Beitragsgruppe für die Arbeitslosenversicherung 2-halber Betrag Arbeitgeber ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze zulässig.“ Dieser Fehler taucht quasi unten links unter „Probleme“ auf.
Da weiß ich leider nicht wieso dieser Fehler aufkommt. Der Beitragsgruppenschlüssel ist aber lt. der deutschen Rentenversicherung aufjedenfall richtig…

Hat der MA seine Regelaltersgrenze denn schon erreicht? Erst dann dar der Beitragsgruppenschlüssel „2“ verwendet werden. Ansonsten die „1“.

In der verlinkten FAQ finde ich auch keine anderslautenden Infos.

Viele Grüße
Sancho

er ist 66 Jahre alt zum jetzigen Zeitpunkt. Denn das hat mich auch stutzig gemacht aber sowohl Knappschaft als auch Rentenversicherung sagen ich muss die 2 nehmen.
Offiziell bekommt er Rente seit 2018.

Die Regelaltersgrenzen sind folgendermaßen:

Wenn die erreicht ist, darf die Beitragsgruppenschlüssel „2“ verwendet werden.

Viele Grüße
Sancho

Guten Morgen,

die wäre erreicht, aber wieso zeigt mir Lexware dann ein Problem an? Oder ist das eher eine FRage an den Direktsupport?

Vielen Vielen Dank für die Mühe!!

Hallo @micha234,

vielleicht kann @Steve via Direktsupport etwas machen. Alternativ kannst Du auch die Lexware Hotline kontaktieren.

Viele Grüße
Sancho

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Es wurde Kontakt aufgenommen und schau es mir an. Ticket ist erstellt. Bitte etwas Geduld, ist gerade ziemlich viel los. Wir melden uns. :slight_smile:

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