folgende Situation: Der Jahresabschluss für das Vorjahr ist bereits erledigt und nun habe ich im neuen Jahr einen Zahlungeingang von einem Kunden. Die Buchhaltung für das neue Jahr wird in Lexware in einer komplett neuen „Firma“ eingegeben. Ist es möglich zu Beginn des Jahres, als Eröffnungbuchung eine Forderung bzw. einen Offenen Posten auf diesen Debitoren buchen?
auch hier wieder: Bilanz oder EÜR? Bei einer Bilanz geht dein Vorgehen nicht - hier ist zwingend das Vorjahr zu korrigieren, denn die Ausgangsrechnung gehört in die Forderungen und muss in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn du eine EÜR machst, kannst du die Ausgangsrechnung nachträglich mit dem Datum der Rechnungsausstellung buchen wie von dir vorgeschlagen. Die Rechnung wird erst bei Zahlung erfolgswirksam. Aber dabei beachten, dass die Umsatzsteuer auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gehört!
bin Bilanzierer. D.h. sollten Ausgangsrechnungen im Vorjahr nicht gebucht werden, muss tatsächlich der Abschluß korrigiert werden? Was wird das Finanzamt wohl dazu sagen und was für einen Aufwand wird das bedeuten? Entstehen nicht zusätzlch kosten?
Die Zahlung ist ja nun erst in diesem Jahr eingegangen und nicht im Vorjahr.
Wurde denn die Rechnung im Vorjahr gebucht oder nicht?
Und wenn nicht, warum nicht bei Bilanz?
Sollte das der Fall sein, dann kann ich nur dringend empfehlen einen Fachmann über Buchhaltung und Jahresabschluß drüber schauen zu lassen.
Nicht daß da noch andere Fußangeln eingebaut sind.
Was bedeutet: „Die Buchhaltung für das neue Jahr wir in einer komplett neuen Firma eingegeben“?
Das mag ja sein. Aber Grundlage für die neue Firma ist ja dann die Eröffnungsbilanz, die sich aus der Schlußbilanz der alten Firma ergibt.
Wie gesagt: bitte alles mal prüfen lassen.
Sonst ist da abzusehen was das Finanzamt dazu sagen wird… Nichts Gutes.
Und - je nach Schwere der Abweichung - sind dann zusätzliche Kosten das geringste Problem.