Online-Kontoauszug abgleichen - Abgleichkriterien

Hallo liebes Forum,
seit Jahren nutzen wir Lexware und sind bislang immer ganz gut klar gekommen - kleine Firma, wenige Buchungen abzugleichen… nun ist zu unserer kleinen Internetagentur noch ein Verlag dazugekommen, der per webshop Bücher verkauft. Die Kunden bezahlen per paypal oder auch mit Banküberweisung. Wir haben nun gehäuft das Problem, dass beim Online-Kontoauszug abgleichen kein Match vorgeschlagen wird, v.a. beim automatischen. Die vielen Kleinbuchungen erfordern jedoch ein gewisses Maß an Automatisierung in der Buchhaltung. Mich würde interessieren, ob jemand von euch die genauen Kriterien von Lexware kennt und auch hier teilen kann, die beim Abgleich herangezogen werden. Im Handbuch steht: Buchungstext (offener Posten) muss mit Verwendungszweck im Onlinekontoauszug übereinstimmen oder darin enthalten sein. Auf den Verwendungszweck, den der Kunde beim Bezahlen wählt, haben wir ja nur bedingt Einfluss. Bestenfalls steht die Rechnungsnummer drin. Den Buchungstext im offenen Posten können wir über Programmierung steuern. Es wäre also wichtig zu wissen, wie die Lexware-Programmierung beim Abgleich arbeitet. Ist z.B. im Buchungstext so etwas wie „Bestellung Nr.“ eher hinderlich, weil das ja bei jedem offenen Posten steht? Hilft es, den Namen des Kunden dazuzuschreiben, der ja nicht unbedingt aus dem Buchungstext im Kontoauszug hervorgeht, aber über die Pro-Version in einer eigenen Spalte steht (das Programm also theoretisch diese Info mit in den Abgleich einbeziehen könnte)? Hat da jemand Einsichten, die er teilen könnte? Es ist unglaublich frustrierend, dass diese Info nicht im Handbuch enthalten ist.
Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen IT-affinen Buchhalter…
Vielen Dank schon mal in die Runde!
Lydia

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

die genauen Parameter kenne ich nicht. Aber Die Bezeichnung „Bestell-Nr.“ ist sicherlich nicht förderlich. Du benötigst mögliche eindeutige Kriterien. Also die Nummer der Bestellung, die Nummer der Rechnung, Auftragsnummer etc. Diese (oder etwas davon) sollte im Buchungstext enthalten sein und im Verwendungszweck der Zahlung.

Ich bin nicht sicher, aber wenn Kontoinhaber:in und Debitor:in gleich sind, kann das sicherlich hilfreich sein. Der Betrag an sich wird nach meiner Kenntnis auch mit berücksichtigt (wenn er gleich ist).

Was Du machen kannst: in der Musterfirma das Konto auch einrichten und dort etwas experimentieren mit verschiedenen Dingen im Buchungstext, die zu dem passen, was im Verwendungszweck steht.

Aber was sicherlich hilft: Kund:innen dazu animieren, Auftragsnummer, Rechnungsnummer etc. im Verwendungszweck anzugeben. Damit wird die Bearbeitung erleichtert und ist schneller o.ä. sind ja auch Vorteile, die für die Kundschaft positiv sind.

Bei uns klappt das recht gut, was die Erkennung betrifft, die der Grossteil der Kund:innen RG-Nummer im Verwendungszweck angeben und wir diese auch im Buchungstext führen.

Vielen Dank für die Antwort! Den Tipp mit der Musterfirma nehme ich gerne auf :slight_smile: Viele Grüße, Lydia

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